Förderung

Gründungszuschuss beantragen — § 93 SGB III, Tragfähigkeitsbescheinigung, Phase 2

Der Gründungs­zuschuss nach § 93 SGB III ist eine der wich­tigs­ten Start­fi­nan­zie­run­gen für Gründer aus der Ar­beits­lo­sig­keit — eine Pflicht­leis­tung mit an­schlie­ßen­der Er­mes­sens­pha­se, aus­ge­zahlt von der Agentur für Arbeit. Dieser Ratgeber erklärt die Voraus­setzungen im Detail (min­des­tens 150 Tage Rest­an­spruch ALG I, haupt­be­ruf­li­che Selbst­stän­dig­keit, Tragfähigkeits­bescheinigung), den An­trags­pro­zess Schritt für Schritt, die häu­figs­ten Ab­leh­nungs­grün­de und vor allem: wie die Phase 2 (9 weitere Monate à 300 € So­zi­al­ver­si­che­rungs­pau­scha­le) aktiv ab­ge­si­chert wird — denn sie ist Er­mes­sens­leis­tung, nicht au­to­ma­tisch. Plus Steu­er­be­hand­lung gemäß § 3 Nr. 2 EStG (steu­er­frei, kein Pro­gres­si­ons­vor­be­halt), So­zi­al­ver­si­che­rung und das Zu­sam­men­spiel mit weiteren För­de­run­gen wie EXIST oder BAFA-Be­ra­tungs­för­de­rung während der Förderung.

Förderkulisse: Gründungszuschuss neben BAFA, EXIST und ERP-Programmen

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungs­zuschuss (§ 93 SGB III) ist eine Er­mes­sens­leis­tung der Agentur für Arbeit zur Förderung der Aufnahme einer selbst­stän­di­gen Tätigkeit. Er soll den Le­bens­un­ter­halt in der An­lauf­pha­se der Gründung sichern.

Phase 1 (6 Monate)

Monatlich: zuletzt bezogenes ALG I + 300 € So­zi­al­ver­si­che­rungs­pau­scha­le.

Phase 2 (9 Monate)

Monatlich: 300 Euro So­zi­al­ver­si­che­rungs­pau­scha­le. Nur auf ge­son­der­ten Antrag und bei nach­ge­wie­se­ner Ge­schäfts­tä­tig­keit.

Gesamtbetrag

Je nach ALG-I-Höhe zwischen ca. 10.000 und 19.500 € über 15 Monate (rech­ne­ri­sches Maximum bei BBG-Höchst-ALG zzgl. 300 €-So­zi­al­ver­si­che­rungs­pau­scha­le).

Wichtig

Der Gründungs­zuschuss ist eine Er­mes­sens­leis­tung — kein Rechts­an­spruch. Ein über­zeugender Business­plan erhöht die Be­wil­li­gungs­chan­cen erheblich.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Anspruch auf ALG I

Sie müssen zum Zeitpunkt der An­trag­stel­lung Ar­beits­lo­sen­geld I beziehen oder einen Anspruch darauf haben.

Mindest-Restanspruch

Min­des­tens 150 Tage Rest­an­spruch auf ALG I zum Zeitpunkt der Gründung.

Tragfähigkeitsbescheinigung

Eine fach­kun­di­ge Stelle (IHK, HWK, Steu­er­be­ra­ter oder Grün­dungs­netz­werk) muss die wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit des Vorhabens be­stä­ti­gen.

Businessplan

Ein voll­stän­di­ger Business­plan mit Finanz­plan ist Pflicht. Die fach­kun­di­ge Stelle prüft diesen als Grundlage für die Tragfähigkeits­bescheinigung.

Persönliche Eignung

Die Agentur für Arbeit prüft, ob Sie die fach­li­chen und per­sön­li­chen Voraus­setzungen für die Selbst­stän­dig­keit mit­brin­gen.

Keine Scheinselbstständigkeit

Die geplante Tätigkeit muss eine echte selbst­stän­di­ge Tätigkeit sein — kein ver­deck­tes Ar­beits­ver­hält­nis.

So beantragen Sie den Gründungszuschuss — Schritt für Schritt

Schritt 1 — Be­ra­tungs­ge­spräch bei der Agentur für Arbeit. Melden Sie Ihre Grün­dungs­ab­sicht früh­zei­tig an. Die Agentur prüft die Grund­vor­aus­set­zun­gen und händigt die An­trags­un­ter­la­gen aus.

Schritt 2 — Businessplan erstellen

Erstellen Sie einen voll­stän­di­gen Business­plan mit Finanz­plan. Dieser muss die wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit Ihres Vorhabens belegen.

Schritt 3 — Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

Legen Sie den Business­plan einer fach­kun­di­gen Stelle vor. IHK, HWK oder ein Steu­er­be­ra­ter prüfen das Vorhaben und stellen die Be­schei­ni­gung aus.

Schritt 4 — Antrag einreichen

Reichen Sie den voll­stän­di­gen Antrag bei Ihrer Agentur für Arbeit ein: An­trags­for­mu­lar, Business­plan, Tragfähigkeits­bescheinigung, Ge­wer­be­an­mel­dung (oder Anmeldung beim Finanzamt).

Schritt 5 — Gründung durchführen

Nach Be­wil­li­gung: Ge­wer­be­an­mel­dung, Abmeldung aus der Ar­beits­lo­sig­keit, Start der selbst­stän­di­gen Tätigkeit.

Zeitplan

Planen Sie min­des­tens 4-6 Wochen für Business­plan und Tragfähigkeits­bescheinigung ein. Beginnen Sie früh­zei­tig, um Ihre Rest­an­spruchs­ta­ge nicht zu gefährden.

Timing-Falle I — Ge­wer­be­an­mel­dung vor Be­wil­li­gung. Wer die Ge­wer­be­an­mel­dung vor dem Be­wil­li­gungs­be­scheid macht, riskiert die Ablehnung: Der Gründungs­zuschuss nach § 93 SGB III setzt voraus, dass die haupt­be­ruf­li­che selbst­stän­di­ge Tätigkeit NACH An­trag­stel­lung auf­ge­nom­men wird — eine vorherige Ge­wer­be­an­mel­dung gilt als Vor­ha­bens­be­ginn und führt zur Ablehnung.

Timing-Falle II — ALG-I-Rest­an­spruch unter 150 Tagen. Der ALG-I-Rest­an­spruch muss am Tag der Gründung noch min­des­tens 150 Ka­len­der­ta­ge betragen. Wer erst in der letzten ALG-I-Phase mit Business­plan und Tragfähigkeits­bescheinigung beginnt, rutscht oft darunter. Si­cher­heits­ab­stand einplanen: ideal sind 180–210 Rest­an­spruchs­ta­ge am Be­wil­li­gungs­tag.

Timing-Falle III — Par­al­le­ler Nebenjob > 15 Wo­chen­stun­den. Ein par­al­le­ler Nebenjob über 15 Wo­chen­stun­den schließt den Gründungs­zuschuss aus — prüfen Sie vor An­trag­stel­lung, ob laufende Be­schäf­ti­gun­gen recht­zei­tig reduziert sind.

Die häufigsten Ablehnungsgründe — und wie man sie vermeidet

Die Ab­leh­nungs­quo­te beim Gründungs­zuschuss ist hoch. Die Gründe wie­der­ho­len sich in er­staun­li­cher Re­gel­mä­ßig­keit.

Unklare Hauptberuflichkeit

Wer Teilzeit gründen will oder einen Nebenjob parallel plant, wird abgelehnt. Die Agentur für Arbeit fördert nur Vollzeit-Selbst­stän­dig­keit mit min­des­tens 15 Stunden pro Woche, in der Praxis eher 30+. Der Business­plan muss Haupt­be­ruf­lich­keit durch Ar­beits­zeit­pla­nung, Um­satz­er­war­tung und Or­ga­ni­sa­ti­ons­struk­tur eindeutig belegen.

Fehlende oder zu dünne Tragfähigkeitsbescheinigung

Eine Be­schei­ni­gung mit zwei Sätzen überzeugt niemanden. Die fach­kun­di­ge Stelle sollte aus­führ­lich begründen, warum sie das Vorhaben für tragfähig hält — mit konkreten Bezügen zum Business­plan.

Widersprüche zwischen Antrag und Businessplan

Wer im An­trags­for­mu­lar andere Zahlen nennt als im Business­plan, wird auffallen. Vorher kon­se­quent ge­gen­le­sen — Umsatz, Grün­dungs­da­tum, Ge­wer­be­art, Adresse müssen überall identisch sein.

Verspätete Antragstellung

Wer die Selbst­stän­dig­keit bereits auf­ge­nom­men hat, verliert den Anspruch. Der Antrag muss VOR Ge­wer­be­an­mel­dung und Ge­schäfts­auf­nah­me gestellt werden — in der Praxis mit min­des­tens zwei Wochen Vorlauf zur Agentur für Arbeit.

Unrealistische Finanzplanung

Wer im ersten Monat schon 4.000 Euro Gewinn ausweist, wirkt naiv. Rea­lis­ti­sche An­lauf­pha­se mit niedrigem Umsatz in den ersten drei bis sechs Monaten und schritt­wei­sem Aufbau überzeugt mehr.

Nach der Bewilligung — Was in den 15 Monaten passiert

Die Be­wil­li­gung ist nicht das Ende. In den folgenden 15 Monaten gelten Pflichten, deren Ver­let­zung zur Rück­for­de­rung führen kann.

Geschäftstätigkeit nachweisen

Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Selbst­stän­dig­keit tat­säch­lich ausgeübt wird. Kein Tä­tig­keits­nach­weis bedeutet Ein­stel­lung der Zahlungen — und ggf. Rück­for­de­rung bereits ge­leis­te­ter Beträge.

Phase-2-Antrag rechtzeitig stellen

Die zweiten neun Monate mit 300-Euro-Pauschale werden nicht au­to­ma­tisch gewährt. Der Antrag muss gesondert gestellt werden — spä­tes­tens gegen Ende der ersten Phase, mit Nachweis der fort­ge­setz­ten Ge­schäfts­tä­tig­keit.

Steuerpflicht nicht vergessen

Der Gründungs­zuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steu­er­frei und un­ter­liegt — anders als das Ar­beits­lo­sen­geld — nicht dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt; er erhöht den Steu­er­satz auf übrige Einkünfte also nicht. Steu­er­pflich­tig ist der Gewinn aus der selbst­stän­di­gen Tätigkeit — dafür sind von Beginn an Rücklagen ein­zu­pla­nen.

Krankenversicherung klären

Mit dem Ausstieg aus ALG I endet die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung. Frei­wil­li­ge ge­setz­li­che oder private Ab­si­che­rung muss aktiv or­ga­ni­siert werden. Nach Ende der ALG-I-Pflicht­ver­si­che­rung besteht ein ein­mo­na­ti­ger nach­ge­hen­der Ver­si­che­rungs­schutz nach § 19 Abs. 2 SGB V; die frei­wil­li­ge Mit­glied­schaft muss innerhalb von drei Monaten nach § 9 SGB V beantragt werden, damit keine Lücke entsteht.

Rücklagen bilden

Die 300-Euro-Pauschale deckt So­zi­al­ver­si­che­rung nicht voll­stän­dig ab. Steu­er­nach­zah­lun­gen und Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge verlangen eigene Rücklagen — idea­ler­wei­se 25–30 Prozent des Gewinns auf ein separates Konto.

Alternativen und ergänzende Förderungen

Der Gründungs­zuschuss ist nicht die einzige Option — und nicht immer die beste. Er­gän­zen­de oder al­ter­na­ti­ve Programme können sinnvoll sein.

Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)

Für Gründer aus dem ALG-II-Bezug (Bür­ger­geld). Nicht so großzügig wie der Gründungs­zuschuss, aber für Be­trof­fe­ne die wich­tigs­te Option. Antrag beim Jobcenter, nicht bei der Agentur für Arbeit.

BAFA-Beratungsförderung

Regional dif­fe­ren­zier­te För­der­quo­te: 80 % in den neuen Bun­des­län­dern (max. 2.800 € Zuschuss je Beratung) bzw. 50 % in den alten Bun­des­län­dern (max. 1.750 €). Be­mes­sungs­grund­la­ge max. 3.500 € pro Beratung (nicht pro Tag), max. 5 Tage je Beratung, max. 5 Be­ra­tun­gen über die Richt­li­ni­en­dau­er. Wichtig: Das Thema „För­der­mit­tel” selbst ist nicht för­der­fä­hig — die Beratung muss operative Themen (Strategie, Vertrieb, Di­gi­ta­li­sie­rung, Personal, etc.) zum Schwer­punkt haben. Kom­bi­nier­bar mit dem Gründungs­zuschuss, reduziert aber nicht dessen Höhe.

EXIST-Gründungsstipendium

Für tech­no­lo­gie­ori­en­tier­te Grün­dun­gen aus Hoch­schu­len. Sti­pen­di­um 1.000 bis 3.000 € pro Monat je Qua­li­fi­ka­ti­on über 12 Monate, plus bis 30.000 € Sach­aus­ga­ben und bis 10.000 € Grün­dungs­netz­werk-Pauschale (an die Hoch­schu­le, max. 15.000 € mit Di­ver­si­täts- und Mentor-Bonus). Deutlich höher als Gründungs­zuschuss, aber mit stren­ge­ren Zu­las­sungs­kri­te­ri­en und festem Hoch­schul­be­zug.

Landesförderprogramme

Jedes Bun­des­land hat eigene Zuschüsse — teils als Darlehen, teils als Zuschuss. NRW.BANK, L-Bank BW, IBB Berlin, LfA Bayern usw. Kom­bi­nier­bar mit dem Gründungs­zuschuss.

Mikrokredite

Klein­kre­di­te bis 25.000 Euro ohne klas­si­sche Bank­boni­tät über das Programm Mi­kro­kre­dit Deutsch­land (gefördert durch BMAS und Eu­ro­päi­schen So­zi­al­fonds). Ergänzend zum Gründungs­zuschuss bei höherem Ka­pi­tal­be­darf.

Phase 2 absichern — Die 300-Euro-Pauschale aktiv verdienen

Phase 2 des Gründungs­zuschusses — 300 € monatlich über 9 Monate — ist Er­mes­sens­leis­tung und NICHT au­to­ma­tisch. Wer Phase 2 will, muss sie aktiv vor­be­rei­ten.

Antrag 3 Monate vor Phase-1-Ende

Die Agentur für Arbeit prüft die Fort­set­zung in­di­vi­du­ell. Idealer An­trags­zeit­punkt: im Monat 4 der Phase 1, damit bei positiver Ent­schei­dung die Aus­zah­lung ohne Zah­lungs­lü­cke fort­ge­setzt wird. Späte Anträge führen zu Zah­lungs­lü­cken zwischen Phase 1 und Phase 2.

Nachweis der Geschäftstätigkeit

Kern­kri­te­ri­um für Phase-2-Be­wil­li­gung. Konkrete Belege: Ge­wer­be­steu­er-Anmeldung, erste Aus­gangs­rech­nun­gen, Kun­den­ver­trä­ge, Web­sei­ten­im­pres­sum mit Ver­öf­fent­li­chungs­da­tum, Social-Media-Aktivität mit Zeit­stem­peln, Bank­be­we­gun­gen auf dem Ge­schäfts­kon­to.

Umsatz-Entwicklung dokumentieren

Phase-2-Antrag enthält typisch: BWA der ersten 6 Monate, Auf­trags­la­ge mit Kunden-Liste (an­ony­mi­siert wenn nötig), Pipeline für Phase 2 (geplante Umsätze, Vertrags-Entwürfe in Vor­be­rei­tung). Zahlen müssen die Haupt­be­ruf­lich­keit belegen.

Hauptberuflichkeit weiter belegen

Die Prüfung setzt fort: wö­chent­li­che Ar­beits­zeit über 15 Stunden, keine parallele so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Tätigkeit ohne Zu­stim­mung, Fokus auf die selbst­stän­di­ge Tätigkeit.

Bewilligungsquote Phase 2

Bei sauberer Do­ku­men­ta­ti­on und nach­weis­ba­rer Ge­schäfts­tä­tig­keit typisch 85–95 % Be­wil­li­gungs­quo­te. Haupt­ri­si­ko: un­zu­rei­chen­de Nachweise oder Indizien für Schein­selbst­stän­dig­keit.

Ablehnung Phase 2

Bei Ablehnung endet die Förderung nach den 6 Monaten Phase 1. Kein Wi­der­spruch mit auf­schie­ben­der Wirkung. Al­ter­na­ti­ve: Ein­stiegs­geld prüfen, wenn in Zwi­schen­pha­se ALG-II-Anspruch besteht.

Widerspruch bei Ablehnung — Taktik und Fristen

Ver­läss­li­che Bundes-Sta­tis­ti­ken zur Ab­leh­nungs­quo­te beim Gründungs­zuschuss werden nicht ver­öf­fent­licht; aus Beratungs-Praxis be­rich­te­ter Korridor liegt in der Grö­ßen­ord­nung 20–30 % der Erst­an­trä­ge. Der Wi­der­spruch ist oft er­folg­rei­cher als gedacht — vor­aus­ge­setzt, er ist in­halt­lich durch­dacht.

Widerspruchsfrist

1 Monat nach Zugang des ab­leh­nen­den Bescheids. Wichtig: nicht Datum des Bescheids, sondern Zu­stel­lungs­da­tum. Bei strit­ti­gem Zugang: Zu­stel­lungs­nach­weis der Agentur für Arbeit anfordern.

Widerspruchsschreiben-Struktur

Kurz be­grün­de­ter Wi­der­spruch (max. 1–2 Seiten), der konkret die ab­ge­lehn­ten Punkte adres­siert. Nicht die gesamte Ent­schei­dung angreifen — gezielt auf die Ab­leh­nungs­grün­de eingehen und Ge­gen­be­le­ge liefern.

Typische erfolgreiche Widerspruchs-Themen

Miss­ver­stan­de­ne Haupt­be­ruf­lich­keit (z. B. geplante Ne­ben­tä­tig­keit, die von der Agentur als Haupt­be­ruf fehl­in­ter­pre­tiert wurde), neue Tragfähigkeits­bescheinigung (bei Zweifeln an der ur­sprüng­li­chen), Nach­rei­chen fehlender Unter­lagen, Neukunden- oder Umsatz-Nachweise, die erst nach Erst­an­trag ent­stan­den sind.

Eskalationsweg bei erfolglosem Widerspruch

Klage beim So­zi­al­ge­richt möglich, aber selten sinnvoll wegen langer Ver­fah­rens­dau­er (12–24 Monate). In der Zwi­schen­zeit wäre die För­der­pha­se längst ver­stri­chen.

Alternative: Neuer Antrag

Wenn der Ab­leh­nungs­grund behoben werden kann (z. B. zu­sätz­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on erworben, ver­bes­ser­ter Business­plan, weitere Kunden gewonnen), ist ein neuer Antrag nach 3–6 Monaten oft er­folg­rei­cher als ein hart­nä­cki­ger Wi­der­spruch.

Rechtsberatung einholen

Bei komplexen Wi­der­spruchs­fäl­len ist ein Fach­an­walt für So­zi­al­recht ratsam. Kosten 500–1.500 € für einen Wi­der­spruch, bei Obsiegen teilweise vom Gegner zu tragen. Siehe auch Be­ra­tungs­kos­ten-Regelung im SGB I.

Steuerliche Behandlung und Sozialversicherung

Der Gründungs­zuschuss selbst ist steu­er­frei; steu­er­lich relevant ist der Gewinn aus der Selbst­stän­dig­keit. Und die So­zi­al­ver­si­che­rung muss aktiv or­ga­ni­siert werden — der 300-Euro-Zuschuss deckt sie nicht voll­stän­dig.

Einkommensteuer — steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt

Der Gründungs­zuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steu­er­frei. Anders als das Ar­beits­lo­sen­geld un­ter­liegt er NICHT dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt (§ 32b EStG) — er ist in dessen Katalog (§ 32b Abs. 1) nicht auf­ge­führt und wird daher auch nicht fiktiv zum übrigen Einkommen addiert. Steu­er­lich relevant ist allein der Gewinn aus der selbst­stän­di­gen Tätigkeit: Dieser wird regulär nach dem per­sön­li­chen Ein­kom­men­steu­er­satz ver­steu­ert, weshalb von Beginn an Steu­er­rück­la­gen sinnvoll sind.

Krankenversicherung während der Förderung

Mit Ende des ALG-I-Bezugs endet auch die Familien-Kran­ken­ver­si­che­rung oder die ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge KV des ALG. Der Gründer muss aktiv ent­schei­den: frei­wil­li­ge ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) oder private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV). GKV-Min­dest­bei­trag für Selbst­stän­di­ge liegt im Bereich von ca. 210 €/Monat (Stand 2026) (berechnet aus der ge­setz­li­chen Min­dest­be­mes­sungs­grund­la­ge von rund 1.180 €/Monat; aktuellen Bei­trags­satz beim GKV-Spit­zen­ver­band prüfen). PKV je nach Tarif 200–600 €/Monat.

Rentenversicherung freiwillig

Als Selbst­stän­di­ger meist frei­wil­li­ge Mit­glied­schaft in der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung möglich (Re­gel­bei­trag berechnet aus der Be­zugs­grö­ße West nach § 18 SGB IV — Stand 2026: ca. 660 €/Monat bei Re­gel­bei­trag, ab ca. 100 €/Monat bei Min­dest­bei­trag — aktuelle Werte über die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung). Al­ter­na­ti­ve: private Al­ters­vor­sor­ge, Rürup-Rente, ETF-Sparpläne.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Gründer können seit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 (Wirkung ab 2025-01-01) bei Umsätzen bis 25.000 € (Vorjahr) und vor­aus­sicht­lich bis 100.000 € (laufendes Jahr) Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung nach § 19 UStG nutzen — keine Um­satz­steu­er-Aus­wei­sung, aber auch kein Vor­steu­er­ab­zug. Bei höherem In­ves­ti­ti­ons­be­darf Re­gel­be­steue­rung oft günstiger.

Gewerbesteuer

Frei­be­ruf­ler (§ 18 EStG) zahlen keine Ge­wer­be­steu­er. Ge­wer­be­trei­ben­de ab Ge­wer­be­er­trag 24.500 € (Frei­be­trag), Hebesatz je Gemeinde 200–600 %. Bei Ein­zel­un­ter­neh­mern an­rech­nungs­fä­hig auf die Ein­kom­men­steu­er.

Rücklagen

Kranken- plus Ren­ten­ver­si­che­rung plus Steuern plus Rücklagen für Software und Aus­stat­tung schlucken schnell 40 % des Brutto-Zuflusses. Die 300-Euro-So­zi­al­ver­si­che­rungs­pau­scha­le ist ein Zuschuss, keine Voll­ab­de­ckung — wer keine eigenen Rücklagen bildet, läuft in Phase 1 oder spä­tes­tens Phase 2 in Li­qui­di­täts­pro­ble­me.

Weiterführende Ratgeber

Passen zu diesem Thema: Business­plan erstellen, EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um.

Wie PITCH & PAPER beim Gründungszuschuss hilft

PITCH & PAPER erstellt die zentrale Unterlage des Antrags: den Business­plan mit Finanz­plan, der die Grundlage für die Tragfähigkeits­bescheinigung bildet.

Was PITCH & PAPER macht

Voll­stän­di­ge Er­stel­lung des Business­plans (typisch 20–40 Seiten) entlang der Prüf­kri­te­ri­en der Agentur für Arbeit und der fach­kun­di­gen Stelle. Rea­lis­ti­scher Finanz­plan mit 3-Jahres-Horizont. Struk­tu­rier­te Ar­gu­men­ta­ti­on zu Haupt­be­ruf­lich­keit, per­sön­li­cher Eignung und Markt­po­ten­zi­al. Auf Wunsch: Be­glei­tung bei Rück­fra­gen der fach­kun­di­gen Stelle.

Was PITCH & PAPER nicht macht

Die Tragfähigkeits­bescheinigung selbst aus­stel­len — diese kann nur eine zu­ge­las­se­ne fach­kun­di­ge Stelle (IHK, HWK, Steu­er­be­ra­ter, zu­ge­las­se­ner Berater) aus­stel­len. PITCH & PAPER liefert den Business­plan, der bei diesen Stellen die Be­schei­ni­gung auslöst. Für recht­li­che Beratung zum An­trags­ver­fah­ren oder Wi­der­spruch: Fach­an­walt für So­zi­al­recht.

Ablauf

Kos­ten­lo­se Erst­ein­schät­zung, in der geprüft wird, ob das Vorhaben überhaupt zu­schuss­fä­hig aussieht. Danach struk­tu­rier­ter Vier-Phasen-Prozess mit Ein­ord­nung, Ar­chi­tek­tur, Aus­ar­bei­tung und Übergabe — alles digital, ohne Vor-Ort-Termine.

Für vertiefte In­for­ma­tio­nen siehe auch Gründungs­zuschuss-Rechner für die konkrete Be­rech­nung, Tragfähigkeits­bescheinigung für den Prozess bei der fach­kun­di­gen Stelle und Gründungs­zuschuss-Service.

Gesprächs-Skript für den Termin bei der Agentur für Arbeit

Der Termin ent­schei­det. Drei vor­be­rei­te­te Aussagen tragen das Gespräch. Erstens — Eröffnung: 'Mein Grün­dungs­vor­ha­ben ist [konkretes Geschäfts­modell in einem Satz]. Mein Markt­ein­tritt ist [Datum] geplant. Ich bringe folgende Qua­li­fi­ka­ti­on mit: [konkret aufzählen]. Ich habe bereits [Kunden / Aufträge / Vor­ver­trä­ge] und [Ei­gen­ka­pi­tal-Höhe] ein­ge­plant.' Zweitens — auf Skepsis vor­be­rei­tet: 'Die Trag­fä­hig­keit hat die [IHK / HWK / Steu­er­be­ra­ter] bestätigt — die Be­schei­ni­gung liegt vor. Mein Worst-Case-Szenario mit -30 Prozent Umsatz zeigt Li­qui­di­tät bis [Monat].' Drittens — Phase-2-Vor­aus­schau: 'Ich werde nach Be­wil­li­gung im sechsten Monat einen Antrag auf Phase-2-Ver­län­ge­rung stellen — die Voraus­setzungen [haupt­be­ruf­li­che Tätigkeit, soziale Ab­si­che­rung] sind dann nach­weis­bar.' Vermeiden: Kon­junk­tiv, Floskeln wie 'ich hoffe' oder 'e­ven­tu­el­l'. Sach­be­ar­bei­ter prüfen Eignung — wer unsicher klingt, klingt un­be­last­bar.

Formular-Walkthrough Antrag Gründungszuschuss — Feld für Feld

Der Antrag (For­mu­lar­num­mer GZ 1) hat 14 Felder, von denen vier oft falsch aus­ge­füllt werden: Feld 4 (Be­rech­nung des Be­mes­sungs­ent­gelts) — bitte ALG-I-Be­wil­li­gungs­be­scheid mitsenden, sonst wird das Be­mes­sungs­ent­gelt auf An­trags­stel­lungs-Tag berechnet (oft niedriger); Feld 7 (Ge­schäfts­idee, max. 5 Zeilen) — diese sind die Kurz­fas­sung der Tragfähigkeits­bescheinigung, klare Branchen-Codierung (WZ-Code, NACE) nennen; Feld 9 (geplanter Auf­nah­me­zeit­punkt der selbst­stän­di­gen Tätigkeit) — bitte rea­lis­tisch, ein Sprung über das Antrags-Datum hinaus verzögert die Be­wil­li­gung; Feld 12 (Tragfähigkeits­bescheinigung) — Aus­stel­ler und Be­schei­ni­gungs-Datum exakt angeben. Die übrigen 10 Felder sind formal und selten Stol­per­stei­ne. Die An­trags­an­nah­me erfolgt per­sön­lich beim Ar­beits­ver­mitt­ler — te­le­fo­ni­sche Vor­klä­rung be­schleu­nigt den Termin.

Hinzuverdienst-Grenze und Mini-Job neben Gründungszuschuss

Während des Gründungs­zuschuss-Bezugs darf ne­ben­be­ruf­li­cher Erwerb erzielt werden, aber mit Grenzen. ALG-I-Bezieher in der Phase 1 (Ver­mitt­lungs­an­spruch wurde auf­ge­ge­ben): Selbst­stän­dig­keit ist die Haupt­be­schäf­ti­gung — Mini-Job oder Ne­ben­tä­tig­keit muss zeitlich klar unter der Selbst­stän­dig­keit liegen (in der Regel <15 Stunden/Woche). Die Pauschale von 300 € (Phase 2 ab Monat 7) wird unabhängig vom Einkommen aus Selbstständigkeit gezahlt — sie ist kein Einkommensersatz, sondern Sozialversicherungspauschale. Wer eigene Tätigkeitsstunden minderlich plant, riskiert eine Rückforderung wegen Scheinselbstständigkeit oder mangelnder Tragfähigkeit. Bei Einkommen aus weiteren Quellen (Aktienverkauf, Mieteinnahmen) bitte vorab mit der Agentur für Arbeit klären.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Habe ich einen Rechts­an­spruch auf den Gründungs­zuschuss?
Nein. Der Gründungs­zuschuss nach § 93 SGB III ist eine Er­mes­sens­leis­tung. Die Agentur für Arbeit ent­schei­det nach pflicht­ge­mä­ßem Ermessen. Ein profes­sioneller Business­plan mit klarer Trag­fä­hig­keits-Ar­gu­men­ta­ti­on ver­bes­sert die Chancen deutlich.
Wer stellt die Tragfähigkeits­bescheinigung aus?
Fach­kun­di­ge Stellen: IHK, HWK, Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer, Grün­dungs­zen­tren, zu­ge­las­se­ne Un­ter­neh­mens­be­ra­ter. Die Agentur für Arbeit ak­zep­tiert Be­schei­ni­gun­gen der an­er­kann­ten Stellen. Details siehe /ratgeber/trag­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung/.
Kann PITCH & PAPER bei der Tragfähigkeits­bescheinigung helfen?
PITCH & PAPER erstellt den Business­plan, der als Grundlage für die Tragfähigkeits­bescheinigung dient. Die Be­schei­ni­gung selbst muss von einer fach­kun­di­gen Stelle (IHK, Steu­er­be­ra­ter etc.) aus­ge­stellt werden. Mit einem profes­sionell er­stell­ten Business­plan läuft der Prozess bei der fach­kun­di­gen Stelle deutlich schneller.
Muss ich den Gründungs­zuschuss zu­rück­zah­len?
Nein. Der Gründungs­zuschuss ist ein nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss — auch nicht bei Scheitern der Gründung. Einzige Ausnahme: bei nach­ge­wie­se­nem Betrug (Schein­selbst­stän­dig­keit, un­rich­ti­ge Angaben im Antrag) kann die Agentur für Arbeit die Rück­for­de­rung anordnen.
Wie hoch ist der Gründungs­zuschuss bei meinem ALG-I-Satz?
Phase 1 (6 Monate): Ihr mo­nat­li­ches ALG I plus 300 € So­zi­al­ver­si­che­rungs­pau­scha­le. Phase 2 (9 Monate, Ermessen): 300 € monatlich. Bei ALG I von 1.400 €/Monat: Phase 1 ergibt 10.200 €, Phase 2 bei Be­wil­li­gung weitere 2.700 €, Ge­samt­för­de­rung 12.900 €. Für die konkrete Be­rech­nung siehe Gründungs­zuschuss-Rechner.
Kann ich neben dem Gründungs­zuschuss noch Ar­beit­neh­mer be­schäf­ti­gen?
Ja, das be­ein­flusst den Anspruch nicht. Sie selbst müssen aber haupt­be­ruf­lich selbst­stän­dig tätig sein — über 15 Stunden pro Woche in der Selbst­stän­dig­keit. Eine parallele so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Teilzeit-An­stel­lung gefährdet die Haupt­be­ruf­lich­keit.
Was passiert mit dem Gründungs­zuschuss bei Krankheit oder El­tern­zeit?
Bei vor­über­ge­hen­der Krankheit (>6 Wochen) oder El­tern­zeit ruht der Gründungs­zuschuss in der Regel — der Be­zugs­zeit­raum ver­län­gert sich ent­spre­chend nicht au­to­ma­tisch, sondern muss bei der Agentur für Arbeit gesondert beantragt werden. Bei längerer Er­kran­kung kommen Kran­ken­ver­si­che­rungs­re­ge­lun­gen für Selbst­stän­di­ge ins Spiel (private KV oder GKV-Wahltarif).
Wie lange dauert die Be­ar­bei­tung bei der Agentur für Arbeit?
Standard 4–8 Wochen von voll­stän­di­ger An­trag­stel­lung bis Bescheid. Ver­zö­ge­run­gen entstehen bei un­voll­stän­di­ger Tragfähigkeits­bescheinigung, fehlenden ALG-I-Nach­wei­sen oder Rück­fra­gen zur Ge­schäfts­idee. Ein te­le­fo­ni­scher Kontakt zum zu­stän­di­gen Sach­be­ar­bei­ter nach 4 Wochen be­schleu­nigt häufig die Be­ar­bei­tung.
Kann ich Gründungs­zuschuss und AVGS-Coaching kom­bi­nie­ren?
Ja, in vielen Fällen — AVGS-Coaching kann sowohl vor An­trag­stel­lung (Geschäfts­modell-Schärfung, Trag­fä­hig­keit-Vor­be­rei­tung) als auch während des Bezugs (Marketing-Coaching, Vertriebs-Strategie) ein­ge­setzt werden. Die genaue Ab­gren­zung zum Gründungs­zuschuss (kein Dop­pel­be­zug für die gleiche Maßnahme) klärt der Ar­beits­ver­mitt­ler.
Wie hoch ist die typische Be­ar­bei­tungs­dau­er der Agentur für Arbeit für den Gründungs­zuschuss?
4–8 Wochen ab voll­stän­di­ger An­trag­stel­lung bis Bescheid. Ver­zö­ge­run­gen durch un­voll­stän­di­ge Tragfähigkeits­bescheinigung, fehlende ALG-I-Nachweise oder Rück­fra­gen zur Ge­schäfts­idee. Te­le­fo­ni­scher Kontakt zum Sach­be­ar­bei­ter nach 4 Wochen be­schleu­nigt die Be­ar­bei­tung.
Wie beantragt man Gründungs­zuschuss in der Praxis 2026 — Schritt für Schritt?
(1) ALG-I-Bezug fest­stel­len mit Rest­an­spruch ≥150 Tagen. (2) Tragfähigkeits­bescheinigung von fach­kun­di­ger Stelle (IHK, HWK, Steu­er­be­ra­ter) einholen — mit sub­stan­zi­el­lem Business­plan als Grundlage. (3) Antrag GZ 1 bei zu­stän­di­ger Agentur für Arbeit ein­rei­chen + Le­bens­lauf + ALG-I-Be­wil­li­gungs­be­scheid + Tragfähigkeits­bescheinigung. (4) Per­sön­li­ches Be­ra­tungs­ge­spräch beim Ar­beits­ver­mitt­ler. (5) Be­wil­li­gung nach 4-8 Wochen. (6) Aufnahme der selbst­stän­di­gen Tätigkeit nach Be­wil­li­gung — NICHT vorher.
Was passiert wenn der Gründungs­zuschuss abgelehnt wird 2026?
Wi­der­spruch binnen vier Wochen schrift­lich bei der Agentur für Arbeit einlegen — Be­grün­dung der Ablehnung muss konkret adres­siert werden. Häufige Ab­leh­nungs­grün­de: un­zu­rei­chen­de Tragfähigkeits­bescheinigung (ober­fläch­li­che Stel­lung­nah­me), ALG-I-Rest­an­spruch <150 Tage, Vorgängerantrag in letzten 24 Monaten, Plan-Inkonsistenz bei größeren Vorhaben. Alternative: Einstiegsgeld nach § 16b SGB II falls ALG-II-Bezug vorliegt.
Wie bekomme ich den Gründungs­zuschuss?
Voraus­setzungen nach § 93 SGB III: (1) ALG-I-Bezug mit Rest­an­spruch ≥150 Tagen am Tag der Aufnahme der selbst­stän­di­gen Tätigkeit; (2) Tragfähigkeits­bescheinigung einer fach­kun­di­gen Stelle (IHK, HWK, Steu­er­be­ra­ter); (3) Antrag GZ 1 bei zu­stän­di­ger Agentur für Arbeit VOR Aufnahme der Selbst­stän­dig­keit. För­der­dau­er 15 Monate: Phase 1 (Monate 1-6) ALG-I + 300 €, Phase 2 (Monate 7-15) 300 € Pauschale — Phase 2 muss aktiv beantragt werden mit Nach­wei­sen zur Ge­schäfts­ak­ti­vi­tät.
Wer hat Anspruch auf den Gründungs­zuschuss?
ALG-I-Bezieher mit Rest­an­spruch ≥150 Tagen, die eine haupt­be­ruf­li­che selbst­stän­di­ge Tätigkeit aufnehmen und keinen Gründungs­zuschuss in den letzten 24 Monaten bezogen haben. Voraus­setzungen: aktive Ver­mitt­lungs­be­mü­hun­gen sind auf­ge­ge­ben (Gründungs­zuschuss schließt parallele Ver­mitt­lungs­an­ge­bo­te aus), Ge­schäfts­idee wird in der Tragfähigkeits­bescheinigung als wirt­schaft­lich tragfähig bewertet, per­sön­li­che Eignung zur Selbst­stän­dig­keit (Bran­chen­er­fah­rung, kauf­män­ni­sche Grund­la­gen). Ablehnung möglich bei Vor­gän­ger­an­trag in den letzten 24 Monaten oder bei zu geringer Restdauer ALG-I.
Nächster Schritt

Wenn der Anlass real ist, sollte die Unterlage es auch sein.

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