Förderung

EXIST-Gründerstipendium — Förderhöhen, Antrag, Forschungstransfer, EXIST Women

Das EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert technologie- und wissensbasierte Gründungen aus dem Hochschulumfeld. Es ist Teil der Programmfamilie EXIST, die seit Jahrzehnten Wissenschafts-Ausgründungen unterstützt und heute aus vier aktiven Bausteinen besteht: Gründerstipendium, Forschungstransfer (Phase I und II), EXIST Women und EXIST Startup Factories. Dieser Ratgeber zeigt die Förderhöhen, Voraus­setzungen, den Antragsweg über die Hochschule und die inhaltlichen Erwartungen an die Vorhabensbeschreibung.

Die EXIST-Programmfamilie im Überblick

EXIST ist keine Einzelförderung, sondern ein Bündel aus vier Programmen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Förderhöhen. Die Wahl des richtigen Programms entscheidet über Erfolg und Aufwand.

EXIST-Gründerstipendium. Das bekannteste EXIST-Programm. Fördert Teams von 1 bis 3 Personen aus dem Hochschulumfeld in der frühen Gründungsphase — meist vor der eigentlichen Gesellschaftsgründung. 12 Monate Laufzeit, monatliches Stipendium plus Sachausgaben und Coachingmittel. Typisch für SaaS-, Software- und Service-Gründungen mit klarem Hochschulbezug.

EXIST-Forschungstransfer. Für tiefer-technologische Vorhaben mit aufwändiger Entwicklungsphase. Zweistufig: Phase I (Vorgründung, bis 3 Jahre) und Phase II (Gründungs- und Wachstumsphase, bis 18 Monate). Deutlich höhere Fördervolumen als das Gründerstipendium — typisch für Hardware-, Biotech-, Medtech-, Materialwissenschafts-Vorhaben.

EXIST Women. Seit 2023 verfügbar. Unterstützt Gründungsvorhaben von Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sechsmonatiger Vorphase-Baustein mit 25.000 € Zuschuss, zusätzliche Vernetzung, Mentoring, Workshops.

EXIST Startup Factories. Seit 2024 im Aufbau. Standort-basiertes Ökosystem-Programm an ausgewählten Hochschul-Clustern (Lighthouse-Wettbewerb). Keine direkte Gründer-Förderung, sondern Infrastruktur-Förderung für die Hochschulen selbst.

Projektträger. Alle EXIST-Anträge werden beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht, der im Auftrag des BMWK die inhaltliche und finanzielle Bearbeitung übernimmt. Offizielle Programmseite: exist.de.

Auswahl des passenden Programms. Für Software/Plattform-Gründungen mit Hochschulbezug und einem kleinen Team: Gründerstipendium. Für tief-technologische Vorhaben mit mehrjähriger F&E-Phase: Forschungstransfer. Für Gründerinnen-Vorhaben in der Vorgründungsphase: EXIST Women. Bei Unklarheit: Gründungsnetzwerk der Hochschule einbinden — sie kennen die lokalen Bewilligungs-Muster und können im Vorgespräch einordnen.

EXIST-Gründerstipendium — Förderhöhen im Detail

Das Gründerstipendium fördert drei Kostenblöcke: Lebensunterhalt, Sachausgaben und Coachingmittel. Jeder Block hat seine eigene Kalkulationslogik.

Lebensunterhalt — gestaffelt nach Qualifikation. Pro Teammitglied monatlich:

Studierende (noch eingeschrieben): 1.000 €/Monat
Absolventen / Wissenschaftliche Mitarbeiter: 2.500 €/Monat
Promovierte Wissenschaftler: 3.000 €/Monat

Kinderzulage. 150 €/Monat je Kind, für jedes Teammitglied mit Kindern gleichermaßen beantragbar.

Sachausgaben. Bis zu 30.000 € für ein Einzelgründer-Vorhaben (mehr bei Teams) über die gesamte Laufzeit. Förderfähig sind: Hardware und Prototyping-Material, Software-Lizenzen, Cloud-Services, Labor-Verbrauchsmaterial, Markenrecherche, Patentanmeldungen, Messebesuche, Reisekosten für Vertriebsgespräche. Nicht förderfähig: Investitionsgüter mit mehr als 410 € Anschaffungswert (gehen in GWG-Logik über), Sach-Anschaffungen ohne Projekt-Bezug, repräsentative Ausgaben.

Coachingmittel. Bis zu 5.000 € pauschal für die gesamte Laufzeit. Einsetzbar für externe Beratung (Recht, Steuer, Marketing, Verkauf), Gründungs-Coachings, Patent-Beratung, IP-Strategie. Die Hochschul-Mentor:in (Professor:in oder Gründungszentrum) ist separat — und kostenlos.

Laufzeit. 12 Monate, nicht verlängerbar (Ausnahme: EXIST Forschungstransfer-Anschluss). Die Förderung beginnt mit Förderbescheid und endet strikt nach 12 Monaten.

Rechtliche Einordnung. Das Stipendium wird als Zuschuss bezahlt, unterliegt aber wie andere Einkünfte der Einkommensteuer (anders als z. B. bestimmte Bildungsstipendien). Sozialversicherungsrechtlich zählt es nicht als Arbeitsentgelt — die Stipendiaten sind nicht sozialversicherungspflichtig über das Stipendium. Krankenversicherung muss separat organisiert werden (Familienversicherung, studentische Krankenversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung).

Rechnungsbeispiel Dreier-Team mit Familien. 1 Promovierter (3.000 €) + 1 Absolventin mit Kind (2.500 € + 150 €) + 1 Studierender (1.000 €) = 6.650 €/Monat × 12 = 79.800 € Stipendium. Plus 30.000 € Sachmittel. Plus 5.000 € Coaching. Gesamtförderung 114.800 € über 12 Monate — ohne Rückzahlungspflicht.

Voraus­setzungen für den Antrag

EXIST hat strengere Eingangsvoraussetzungen als die meisten Förder­programme. Fünf Kriterien müssen erfüllt sein.

Hochschul-Betreuung durch Mentor:in. Jede antragstellende Person oder jedes Team muss eine professorale Mentor:in haben — eine aktiv lehrende oder forschende Professor:in an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Die Mentor:in unterzeichnet den Antrag formell und sagt fachliche Betreuung über die Laufzeit zu. Nur mit diesem Mentoring-Nachweis kann der Antrag überhaupt eingereicht werden.

Antragsberechtigte Personen. Studierende (noch eingeschrieben oder in den letzten 5 Jahren eingeschrieben gewesen), Absolventen (bis 5 Jahre nach Abschluss), wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Teams von 1 bis 3 Personen möglich — mindestens eine Person muss die Hochschul-Zugehörigkeit erfüllen.

Innovationsgehalt. EXIST fördert keine klassischen Gründungen. Das Vorhaben muss technologie- oder wissensbasiert innovativ sein — Abgrenzung zum Stand der Technik und zum existierenden Wettbewerb muss konkret belegt werden. Dienstleistungs-Gründungen ohne Technologie- oder Forschungs-Kern sind typisch nicht förderfähig.

Noch keine Gründung. Der Antrag muss VOR der offiziellen Unternehmensgründung gestellt werden. Wer bereits GmbH oder UG gegründet und operativ gestartet hat, ist nicht mehr antragsberechtigt. Ausnahmen sind eng — im Einzelfall beim Projektträger klären.

Kein paralleler Bezug anderer Gründungs-Leistungen. EXIST-Gründerstipendium und Gründungs­zuschuss (§ 93 SGB III) sind gegenseitig ausgeschlossen. BAFA-Beratungsförderung ist parallel möglich. INVEST-Zuschuss für Wagniskapital kann in späteren Phasen greifen, nicht parallel zum EXIST-Stipendium.

EXIST-Forschungstransfer Phase I und II im Detail

Der Forschungstransfer ist das High-End-Programm innerhalb der EXIST-Familie. Zielgruppe: tiefer-technologische Vorhaben, die eine lange Entwicklungs-Phase benötigen — bevor überhaupt eine Unternehmensgründung sinnvoll ist.

Phase I — Vorgründungsphase. Dauer bis zu 3 Jahre. Zweck: Übergang von der Forschungsidee zur vermarktungsreifen Technologie. Gefördert werden Personal (bis 3 wissenschaftliche Vollzeitstellen), Sach- und Investitionsmittel, Sub-Aufträge, Schutzrechts-Anmeldungen. Die Förderung geht an die Hochschule, die die Mittel projektintern zuweist. Typische Fördervolumen 400.000–800.000 € je nach Projektumfang und Teamgröße.

Phase II — Gründungs- und Wachstumsphase. Dauer bis zu 18 Monate nach abgeschlossener Phase I. Fördermittel fließen dann an das neu gegründete Unternehmen (GmbH oder UG). Förderung von Weiterentwicklung, ersten Marktaktivitäten, Validierung. Typisch 150.000–280.000 € als Zuschuss. Voraussetzung: erfolgreiche Phase-I-Bewertung und formale Unternehmensgründung.

Fokus: Tief-Technologien. Typische Forschungstransfer-Vorhaben: Biotech (Diagnostika, Arzneimittelkandidaten), Medizintechnik (Medizinprodukte mit MDR-Pflicht), Materialwissenschaften (neue Werkstoffe), Quantentechnologien, Robotik, Nanotechnologie, fortgeschrittene Sensorik, Energie- und Umwelttechnik. Software-only-Vorhaben passen eher zum Gründerstipendium.

Anspruchs-Niveau und Aufwand. Forschungstransfer-Anträge sind aufwändig: 40–70 Seiten Vorhabensbeschreibung inklusive IP-Analyse, Verwertungsstrategie, Arbeitspakete, Meilensteinplanung, Konsortialstruktur (bei mehreren beteiligten Instituten). Antragserstellung 3–6 Monate, Begutachtung 5–8 Monate. Bewilligungsquote deutlich niedriger als beim Gründerstipendium (typisch 20–30 %).

Übergang Phase I → Phase II. Kein Automatismus. Am Ende von Phase I wird neu begutachtet — technische Fortschritte, Markt-Validierung, Unternehmens-Gründungsreife. Wer Phase II nicht erreicht, kann mit den Ergebnissen aus Phase I trotzdem gründen und alternative Förderung suchen (ZIM, Horizon EIC, Private Equity).

EXIST Women — Speziell für Gründerinnen

EXIST Women ist die jüngste Ergänzung der EXIST-Familie und adressiert die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen in Hochschul-Ausgründungen.

Zielgruppe. Frauen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase — oft noch mit unklarer Gründungsabsicht, aber konkretem Vorhaben.

Förderhöhe und Laufzeit. 25.000 € Zuschuss über sechs Monate. Gefördert werden Lebensunterhalt (als Stipendium oder Stundenpauschale), Sachausgaben für Machbarkeitsstudien und Markt­analysen, Coaching und Mentoring, Netzwerk-Aufbau.

Zusatzleistungen. Strukturiertes Mentoring-Programm mit erfahrenen Gründerinnen, Workshops zu Investment-Readiness und Unternehmerinnen-Skills, Zugang zu Vernetzungsevents und Gründerinnen-Netzwerken bundesweit.

Übergang zu regulärer EXIST-Förderung. EXIST Women ist explizit als Vorphase konzipiert — nach den sechs Monaten können Teilnehmerinnen bei ausreichender Reife in das reguläre Gründerstipendium übergehen (Antrag dann mit vollständiger Vorhabensbeschreibung). Die Vorphase wird nicht auf die reguläre Stipendien-Laufzeit angerechnet.

Antragsprozess. Antragsweg ähnlich wie Gründerstipendium über die Hochschule beim PtJ. Die Dokumentationsanforderungen sind etwas niedriger als beim regulären Gründerstipendium — die Vorphase soll explizit Raum für Exploration und Konzept-Reifung bieten.

Die Vorhabensbeschreibung — Herzstück des Antrags

Die Vorhabensbeschreibung ist das zentrale inhaltliche Dokument im EXIST-Antrag. Sie wird von unabhängigen Gutachter:innen nach festen Kriterien bewertet.

Gliederung nach BMWK-Vorgaben. Der Aufbau ist nicht frei wählbar:

1. Kurzfassung (1 Seite)
2. Ausgangssituation und Problemstellung
3. Wissenschaftlich-technische Grundlagen und Innovationsgehalt
4. Ziele des Vorhabens und erwartete Ergebnisse
5. Arbeitsplan mit Meilensteinen und Zeitplan
6. Teamzusammensetzung und Kompetenzen
7. Marktpotenzial und Zielgruppe
8. Wettbewerb und Positionierung
9. Verwertungsstrategie und Geschäfts­modell
10. Finanzplan für die Förderphase und Anschluss-Finanzierung

Umfang. Typisch 15–25 Seiten plus Anhänge (Lebensläufe, Publikationsliste, Patentrecherche). Mehr als 30 Seiten signalisieren mangelnde Fokussierung — Gutachter schätzen präzise Darstellungen.

Innovationsgehalt plausibilisieren. Abgrenzung zum Stand der Technik mit konkreten Quellen (Patentrecherche beim DPMA oder EPO, wissenschaftliche Publikationen, bestehende Wettbewerbsprodukte). Schwammige Innovations-Behauptungen sind die häufigste Ablehnungsursache.

Hochschulbezug belegen. Forschungsergebnisse aus Abschlussarbeiten, Dissertationen, Forschungsprojekten, Patenten der Hochschule. Ohne erkennbaren Bezug zur wissenschaftlichen Arbeit des Antragstellers wird der Antrag im Begutachtungsprozess als nicht-EXIST-würdig eingestuft.

Verwertungsstrategie als Pflichtteil. Wie wird aus der Gründung ein marktfähiges Unternehmen? Zielmarkt mit Größenordnung (TAM/SAM/SOM), Geschäfts­modell (B2B vs. B2C, Lizenzmodell, Produktverkauf, Service), Kunden-Akquise-Strategie, Skalierungs-Perspektive, erwartete Umsätze und Anschluss-Finanzierung nach Ende der EXIST-Förderung.

Meilensteinplanung mit messbaren Ergebnissen. Für jedes Quartal der 12 Monate konkrete, überprüfbare Ergebnisse definieren: Prototyp v1, erste Kundengespräche, Pilotpartner-Vereinbarung, Patentanmeldung, Team-Ergänzung. Schwammige Meilensteine ("Marktforschung durchführen", "Produkt weiterentwickeln") sind Ablehnungsgründe.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Der EXIST-Antragsweg verläuft IMMER über die Hochschule — nie direkt beim Projektträger. Sechs Schritte strukturieren den Prozess.

Schritt 1: Gründungsnetzwerk der Hochschule kontaktieren. Jede antragsberechtigte Hochschule hat ein EXIST-verantwortliches Gründungszentrum — Transferstellen, Gründerbüros, Startup-Hubs. Erstberatung dort ist kostenfrei und führt zu zwei wichtigen Informationen: ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und wer als professorale Mentor:in in Frage kommt.

Schritt 2: Mentor:in gewinnen. Professor:in aus dem fachlich passenden Institut ansprechen, Vorhaben vorstellen, Mentoring-Zusage einholen. Die Mentoring-Zusage ist im Antrag mit Unterschrift der Professor:in zu belegen.

Schritt 3: Vorhabensbeschreibung erstellen. Dauer 6–10 Wochen bei ernsthafter Erarbeitung. Parallele Iteration mit Mentor:in und Gründungszentrum empfohlen. PITCH & PAPER erstellt die Vorhabensbeschreibung mit BMWK-konformer Struktur — siehe EXIST-Antrag.

Schritt 4: Antragseinreichung über die Hochschule. Das Gründungszentrum leitet den Antrag offiziell beim Projektträger Jülich ein. Eingereicht werden: Vorhabensbeschreibung, Mentoring-Bestätigung, Lebensläufe, Publikations- und Patentlisten, ggf. Vorstudien oder erste Prototypen als Beleg.

Schritt 5: Begutachtung. Drei bis fünf unabhängige Gutachter:innen bewerten den Antrag nach standardisierten Kriterien (Innovationsgehalt, Team, Marktpotenzial, Verwertung, Machbarkeit). Bearbeitungszeit 3–5 Monate je nach Stichtag und Antragsvolumen.

Schritt 6: Bewilligungsbescheid und Förderstart. Bei positiver Begutachtung geht der Bescheid an die Hochschule, die die Mittel verwaltet und monatlich an das Team auszahlt. Förderstart typisch 6–9 Monate nach Erstkontakt mit dem Gründungszentrum.

Stichtage. EXIST-Gründerstipendium hat zwei Stichtage pro Jahr (typisch Ende Januar und Ende Juli). Zwischen Antragstellung und Förderstart liegen 5–8 Monate.

Typische Fehler und Gegenmaßnahmen

Sechs Fehlermuster treten in abgelehnten EXIST-Anträgen regelmäßig auf. Wer sie kennt, vermeidet 60 % der typischen Ablehnungsgründe.

  1. Innovations-Claim ohne Beleg. "Unser Vorhaben ist innovativ" ohne Patentrecherche, Literatur-Analyse oder konkrete Abgrenzung zu Wettbewerbsprodukten. Gutachter erkennen das sofort. Gegenmaßnahme: DPMA-Patent-Recherche dokumentieren, mindestens 5 wissenschaftliche Publikationen aus dem Themenfeld zitieren, 3 Wettbewerbsprodukte mit klarer Differenzierung beschreiben.
  2. Team zu schwach oder inhomogen. Ein Team ausschließlich mit Tech-Hintergrund ohne Businessorientierung, oder umgekehrt, wirkt bei Gutachtern kritisch. Gegenmaßnahme: Komplementarität explizit darstellen — wer bringt was ein? Fehlende Kompetenz durch Mentor:in oder externe Berater adressieren.
  3. Finanzplan unrealistisch. Zu niedrige Sachausgaben für technologie-intensive Vorhaben, zu hohe Marketingkosten im Gründerstipendium (das ist keine Marketing-Förderung), keine klare Trennung zwischen Förderphase und Post-Förderphase. Gegenmaßnahme: BMWK-Musterkalkulation beachten, realistische Aufschlüsselung pro Monat, Post-Förderphase-Finanzierungskonzept einbauen.
  4. Hochschul-Einbindung nur formal. Mentor:in zugesagt, aber im Antrag kein echter Hochschul-Bezug — keine Forschungsbasis, keine Nutzung von Hochschul-Infrastruktur, kein Transfer aus Forschung in Gründung. Gegenmaßnahme: Konkrete Hochschul-Anbindung dokumentieren — welche Forschungsergebnisse, welche Hochschul-Räume/Labore, welche Betreuungs-Intensität.
  5. Vorhabensbeschreibung zu lang oder zu marketing-lastig. 40-Seiten-Romane mit übertriebenem Marketing-Ton erzeugen Ablehnung. Gegenmaßnahme: präzise 15–25 Seiten mit technischer Seriosität und nüchterner Sprache. Adjektive wie "revolutionär", "disruptiv", "innovativ" sparsam einsetzen.
  6. Verwertungsstrategie fehlt oder wirkt nachgereicht. "Nach der Förderung werden wir ein Unternehmen gründen" ohne konkrete Geschäfts­modell-Beschreibung. Gegenmaßnahme: Geschäfts­modell-Canvas, Zielkunden-Segmente, Preismodell, Marktgröße bottom-up hergeleitet, Anschluss-Finanzierungs-Kandidaten (VC-Ziele, weitere Förder­programme).

Bewilligungsquote steigern. Die offizielle Bewilligungsquote für das Gründerstipendium liegt bei 40–55 %, je nach Stichtag und Thema. Mit professionell ausgearbeiteter Vorhabensbeschreibung und sauberer Hochschul-Einbindung kann die individuelle Quote spürbar steigen.

Nach dem Stipendium — Was danach kommt

EXIST ist Starter, nicht Dauerfinanzierung. Die Frage, was nach Ende der 12 Monate Gründerstipendium kommt, entscheidet über den langfristigen Erfolg.

Anschluss-Finanzierungs-Landschaft. EXIST-Stipendiaten stehen typisch vor drei Optionen: Anschluss in EXIST-Forschungstransfer (bei forschungsintensiven Vorhaben), Venture-Capital-Runde (bei markt-reifen Software- oder Service-Gründungen mit Wachstumsperspektive) oder klassische Gründungsfinanzierung (KfW-Gründerkredit, Bürgschaftsbank, Bootstrapping).

High-Tech Gründerfonds (HTGF). Deutschlands größter Pre-Seed-Investor für Tech-Gründungen. Ticket typisch 600.000 € für 10–15 % Anteile, follow-on bis 4 Mio. € möglich. Starker Bezug zu EXIST-Alumni-Netzwerken — viele HTGF-Investments folgen nach erfolgreichem Gründerstipendium.

ZIM-Anträge im Anschluss. Nach EXIST-Stipendium oft direkter Übergang zu ZIM-FuE-Förderung als Unternehmen. Die EXIST-Ergebnisse dienen als technologische Basis, ZIM finanziert die Weiterentwicklung mit höheren Volumen.

Bundeagentur-Programme und Landesförderungen. INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, wenn Business-Angel-Investments laufen. Landesförderbanken mit Startup-Programmen (IBB Berlin, LfA Bayern, NRW.BANK) bieten spezifische Anschluss-Kredite und Beteiligungen.

Business Angels und strategische Investoren. EXIST-Alumni-Netzwerke, Gründungsnetzwerke der Hochschulen, Startup-Events (Bits & Pretzels, Hinterhof-Summit, OMR, regionale Pitch-Events). Klassische warm-intro-Strategie. Siehe Investoren finden.

Bootstrapping mit ersten Umsätzen. Viele EXIST-Alumni kommen nach dem Stipendium in eine Break-Even-Phase und finanzieren Wachstum aus Cashflow. Besonders bei B2B-Software- und Service-Modellen möglich — nicht bei hardware- oder forschungsintensiven Vorhaben.

Checkliste für die letzten drei EXIST-Monate. Anschluss-Finanzierung vorbereiten, erste Kunden gewonnen haben, Patent-Anmeldungen eingereicht haben, Team-Erweiterungs-Plan stehen haben, Unternehmensgründung (UG oder GmbH) formal vorbereitet haben. Wer die 12 Monate Stipendium-Ende erreicht ohne diese Elemente, läuft in eine Finanzierungs-Lücke.

Weiterführende Ratgeber. Passen zu diesem Thema: Förder­antrag erstellen, BAFA-Beratungsförderung, Businessplan erstellen, Pitch Deck für Investoren.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Kann PITCH & PAPER beim EXIST-Antrag helfen? +
Ja. PITCH & PAPER erstellt die Vorhabensbeschreibung und den Finanzplan für den EXIST-Antrag — in der BMWK-konformen Gliederung, mit Patent- und Wettbewerbsrecherche, Arbeitspaket-Struktur und Verwertungsstrategie. Die formale Antragstellung über die Hochschule beim PtJ liegt bei Ihnen bzw. Ihrem Gründungszentrum.
Wie hoch sind die Erfolgschancen? +
Die offizielle Bewilligungsquote für das Gründerstipendium liegt bei 40–55 %, je nach Stichtag und Technologie-Thema. EXIST-Forschungstransfer ist restriktiver (20–30 %). Ein professionell ausgearbeiteter Antrag mit klarem Innovationsgehalt, starkem Team-Profil und sauberer Hochschul-Anbindung kann die individuelle Quote spürbar steigern.
Muss ich das EXIST-Gründerstipendium zurückzahlen? +
Nein. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Einzige Bedingung: zweckkonformer Einsatz der Mittel und Einhaltung der Projektpflichten (Zwischenberichte, Verwendungsnachweis, Schlussbericht). Bei Missbrauch oder unvollständiger Dokumentation können Mittel anteilig zurückgefordert werden.
Wie läuft es, wenn ich im Team gründe? +
Teams bis 3 Personen werden gemeinsam gefördert. Mindestens eine Person muss die Hochschul-Zugehörigkeit erfüllen. Das Stipendium wird pro Person nach Qualifikation gestaffelt ausgezahlt (1.000/2.500/3.000 €). Sachmittel und Coachingmittel sind nicht pro Person, sondern für das gesamte Vorhaben. Teams müssen einen Team-Vertrag vorweisen, der Aufgaben, IP-Verhältnis und Anteile regelt.
Kann ich EXIST und andere Fördermittel kombinieren? +
EXIST-Gründerstipendium und Gründungs­zuschuss nach § 93 SGB III sind gegenseitig ausgeschlossen. BAFA-Beratungsförderung ist parallel möglich. ZIM-Förderung meist erst nach EXIST-Phase. INVEST-Zuschuss für Wagniskapital kann in späteren Phasen nach EXIST greifen. Bei Horizon EIC Accelerator gilt: nicht parallel zum EXIST-Stipendium, aber als Anschluss möglich. Siehe Förder­antrag erstellen.
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Beschreiben Sie kurz den Anlass. Danach ist klar, welche Unterlage sinnvoll ist.

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