Förderung

EXIST-Gründungsstipendium — Förderhöhen, Antrag, Forschungstransfer, EXIST Women

Das EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Energie (BMWE) fördert tech­no­lo­gie- und wis­sens­ba­sier­te Grün­dun­gen aus dem Hoch­schul­um­feld mit bis zu zwölf Monaten Le­bens­un­ter­halt, Sach­kos­ten­pau­scha­le und Grün­dungs­netz­werk-Pauschale. Es ist Teil der Pro­gramm­fa­mi­lie EXIST, die seit Jahr­zehn­ten Wis­sen­schafts-Aus­grün­dun­gen un­ter­stützt und heute aus vier aktiven Bau­stei­nen besteht: Grün­dungs­sti­pen­di­um, For­schungs­trans­fer (Phase I und II), EXIST Women und EXIST Startup Factories. An­trags­stel­lend ist nicht der Gründer selbst, sondern die jeweilige Hoch­schu­le oder au­ßer­uni­ver­si­tä­re For­schungs­ein­rich­tung über das easy-Online-Portal des Bundes. Dieser Ratgeber zeigt die aktuellen För­der­hö­hen (Sti­pen­di­en­ra­ten je nach Qua­li­fi­ka­ti­on), die Voraus­setzungen an Team, Vorhaben und In­no­va­ti­ons­ge­halt, den An­trags­weg von der ersten Hoch­schul­be­ra­tung bis zum Be­wil­li­gungs­be­scheid und die in­halt­li­chen Er­war­tun­gen an die Vor­ha­bens­be­schrei­bung.

Förderkulisse: EXIST-Gründungsstipendium mit Stipendien-Tiers und Forschungstransfer-Anschluss

Die EXIST-Programmfamilie im Überblick

EXIST ist keine Ein­zel­för­de­rung, sondern ein Bündel aus vier Pro­gram­men mit un­ter­schied­li­chen Ziel­grup­pen und För­der­hö­hen. Die Wahl des richtigen Programms ent­schei­det über Erfolg und Aufwand.

EXIST-Gründungsstipendium

Das be­kann­tes­te EXIST-Programm. Fördert Teams von 1 bis 3 Personen aus dem Hoch­schul­um­feld in der frühen Grün­dungs­pha­se — meist vor der ei­gent­li­chen Ge­sell­schafts­grün­dung. 12 Monate Laufzeit, mo­nat­li­ches Sti­pen­di­um plus Sach­aus­ga­ben und Grün­dungs­netz­werk-Pauschale für die Hoch­schu­le. Typisch für SaaS-, Software- und Service-Grün­dun­gen mit klarem Hoch­schul­be­zug.

EXIST-Forschungstransfer

Für tiefer-tech­no­lo­gi­sche Vorhaben mit auf­wän­di­ger Ent­wick­lungs­pha­se. Zwei­stu­fig: Phase I (Vor­grün­dung, regulär 18 Monate, bei hoch­in­no­va­ti­ven Vorhaben bis 36 Monate) und Phase II (Gründungs- und Wachs­tums­pha­se, regulär 18 Monate). Deutlich höhere För­der­vo­lu­men als das Grün­dungs­sti­pen­di­um — typisch für Hardware-, Biotech-, Medtech-, Ma­te­ri­al­wis­sen­schafts-Vorhaben.

EXIST Women

Seit 2023 verfügbar. Un­ter­stützt Grün­dungs­vor­ha­ben von Frauen aus Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen. Sechs­mo­na­ti­ger Vorphase-Baustein mit 25.000 € Zuschuss, zu­sätz­li­che Ver­net­zung, Mentoring, Workshops.

EXIST Startup Factories

Seit 2024 im Aufbau. Standort-basiertes Ökosystem-Programm an aus­ge­wähl­ten Hochschul-Clustern (Light­house-Wett­be­werb). Keine direkte Gründer-Förderung, sondern In­fra­struk­tur-Förderung für die Hoch­schu­len selbst.

Projektträger

Alle EXIST-Anträge werden beim Pro­jekt­trä­ger Jülich (PtJ) ein­ge­reicht, der im Auftrag des BMWE die in­halt­li­che und fi­nan­zi­el­le Be­ar­bei­tung übernimmt. Offi­zielle Pro­gramm­sei­te: exist.de.

Auswahl des passenden Programms

Für Software/Plattform-Grün­dun­gen mit Hoch­schul­be­zug und einem kleinen Team: Grün­dungs­sti­pen­di­um. Für tief-tech­no­lo­gi­sche Vorhaben mit mehr­jäh­ri­ger F&E-Phase: For­schungs­trans­fer. Für Grün­de­rin­nen-Vorhaben in der Vor­grün­dungs­pha­se: EXIST Women. Bei Un­klar­heit: Grün­dungs­netz­werk der Hoch­schu­le einbinden — sie kennen die lokalen Be­wil­li­gungs-Muster und können im Vor­ge­spräch einordnen.

EXIST-Gründungsstipendium — Förderhöhen im Detail

Das Grün­dungs­sti­pen­di­um fördert drei Kos­ten­blö­cke: Le­bens­un­ter­halt, Sach­aus­ga­ben und Grün­dungs­netz­werk-Pauschale. Jeder Block hat seine eigene Kal­ku­la­ti­ons­lo­gik (För­der­richt­li­nie 11.04.2023).

Le­bens­un­ter­halt — ge­staf­felt nach Qua­li­fi­ka­ti­on. Pro Team­mit­glied monatlich:

Stu­die­ren­de (min­des­tens halbe Stu­di­en­leis­tun­gen erbracht): 1.000 €/Monat
Team­mit­glie­der mit ab­ge­schlos­se­ner Be­rufs­aus­bil­dung: 2.000 €/Monat
Ab­sol­ven­ten mit Hoch­schul­ab­schluss: 2.500 €/Monat
Pro­mo­vier­te Gründer:innen: 3.000 €/Monat

Kinderzuschlag

150 €/Monat je un­ter­halts­pflich­ti­gem Kind (nicht pro Team­mit­glied, sondern pro Kind).

Sachausgaben

Zwei Stufen nach För­der­richt­li­nie: 10.000 € für Ein­zel­grün­dungs­pro­jek­te, 30.000 € pauschal für Team­grün­dungs­pro­jek­te (bis zu drei Personen, un­ab­hän­gig von der konkreten Teamgröße). För­der­fä­hig sind: Hardware und Pro­to­ty­p­ing-Material, Software-Lizenzen, Cloud-Services, Labor-Ver­brauchs­ma­te­ri­al, Mar­ken­re­cher­che, Pa­tent­an­mel­dun­gen, Mes­se­be­su­che, Rei­se­kos­ten für Ver­triebs­ge­sprä­che. Nicht för­der­fä­hig: In­ves­ti­ti­ons­gü­ter mit mehr als 800 € netto An­schaf­fungs­wert (gehen in GWG-Logik nach § 6 Abs. 2 EStG über, So­fort­ab­schrei­bung statt Sach­aus­ga­be), Sach-An­schaf­fun­gen ohne Projekt-Bezug, re­prä­sen­ta­ti­ve Ausgaben.

Gründungsnetzwerk-Pauschale (für die Hochschule)

Für die grün­dungs­spe­zi­fi­sche Be­glei­tung des Projekts durch das hoch­schul­sei­ti­ge Grün­dungs­netz­werk: bis zu 10.000 € pauschal pro Vorhaben (Richt­li­nie 11.04.2023, Punkt 2.2). Die Summe kann sich um 2.500 € erhöhen, falls das Grün­dungs­team divers (im Sinne un­ter­schied­li­cher Ge­schlech­ter­ver­tei­lung, Herkunft oder Na­tio­na­li­tät) auf­ge­stellt ist, und um weitere 2.500 €, wenn eine Mentor:in für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann — maximal 15.000 €. Diese Mittel fließen nicht an das Team, sondern decken Hochschul-/Netzwerk-Aufwand (Be­ra­tungs­leis­tun­gen, Mentoring-Struk­tu­ren, do­ku­men­tier­te Be­glei­tung). Die pro­fes­so­ra­le Mentor:in der Hoch­schu­le selbst ist davon un­ab­hän­gig — und kostenlos.

Laufzeit

12 Monate. Auf Antrag des Zu­wen­dungs­emp­fän­gers kann die Pro­jekt­lauf­zeit einmalig um bis zu drei Monate unter Fort­zah­lung der Sti­pen­di­en ver­län­gert werden, sofern eines der Team­mit­glie­der während der Laufzeit ein Kind bekommt bzw. die Partnerin eines Team­mit­glieds un­mit­tel­bar nach der Ent­bin­dung El­tern­zeit nimmt und das Team­mit­glied dadurch ausfällt. Die Förderung beginnt mit För­der­be­scheid.

Rechtliche Einordnung

Das Sti­pen­di­um wird als Zuschuss bezahlt, un­ter­liegt aber wie andere Einkünfte der Ein­kom­men­steu­er (anders als z. B. bestimmte Bil­dungs­sti­pen­di­en). So­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich zählt es nicht als Ar­beits­ent­gelt — die Sti­pen­dia­ten sind nicht so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig über das Sti­pen­di­um. Kran­ken­ver­si­che­rung muss separat or­ga­ni­siert werden (Fa­mi­li­en­ver­si­che­rung, stu­den­ti­sche Kran­ken­ver­si­che­rung, frei­wil­li­ge ge­setz­li­che Ver­si­che­rung).

Rechnungsbeispiel Dreier-Team mit Familien

1 Pro­mo­vier­te (3.000 €) + 1 Ab­sol­ven­tin mit einem Kind (2.500 € + 150 €) + 1 Stu­die­ren­der (1.000 €) = 6.650 €/Monat × 12 = 79.800 € Sti­pen­di­um. Plus 30.000 € Sach­aus­ga­ben pauschal. Plus bis zu 15.000 € Grün­dungs­netz­werk-Pauschale (mit Di­ver­si­täts- und Mentor-Bonus). Ge­samt­för­de­rung in diesem Familien-Beispiel bis 124.800 € (79.800 + 30.000 + 15.000; ohne Kind 123.000 €; zzgl. KV-Zuschuss) über 12 Monate För­der­lauf­zeit — ohne Rück­zah­lungs­pflicht.

Voraussetzungen für den Antrag

EXIST hat strengere Ein­gangs­vor­aus­set­zun­gen als die meisten Förder­programme. Fünf Kriterien müssen erfüllt sein.

Hochschul-Betreuung durch Mentor:in

Jede an­trag­stel­len­de Person oder jedes Team muss eine pro­fes­so­ra­le Mentor:in haben — eine aktiv lehrende oder for­schen­de Professor:in an einer deutschen Hoch­schu­le oder au­ßer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tung. Die Mentor:in un­ter­zeich­net den Antrag formell und sagt fachliche Betreuung über die Laufzeit zu. Nur mit diesem Mentoring-Nachweis kann der Antrag überhaupt ein­ge­reicht werden.

Antragsberechtigte Personen

Stu­die­ren­de (noch ein­ge­schrie­ben oder in den letzten 5 Jahren ein­ge­schrie­ben gewesen), Ab­sol­ven­ten (bis 5 Jahre nach Abschluss), wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter:innen an Hoch­schu­len oder au­ßer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen. Teams von 1 bis 3 Personen möglich — min­des­tens eine Person muss die Hochschul-Zu­ge­hö­rig­keit erfüllen.

Innovationsgehalt

EXIST fördert keine klas­si­schen Grün­dun­gen. Das Vorhaben muss tech­no­lo­gie- oder wis­sens­ba­siert innovativ sein — Ab­gren­zung zum Stand der Technik und zum exis­tie­ren­den Wett­be­werb muss konkret belegt werden. Dienst­leis­tungs-Grün­dun­gen ohne Tech­no­lo­gie- oder For­schungs-Kern sind typisch nicht för­der­fä­hig.

Noch keine Gründung

Der Antrag muss VOR der offi­ziellen Un­ter­neh­mens­grün­dung gestellt werden. Wer bereits GmbH oder UG gegründet und operativ gestartet hat, ist nicht mehr an­trags­be­rech­tigt. Ausnahmen sind eng — im Ein­zel­fall beim Pro­jekt­trä­ger klären.

Kein paralleler Bezug anderer Gründungs-Leistungen

EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um und Gründungs­zuschuss (§ 93 SGB III) sind ge­gen­sei­tig aus­ge­schlos­sen. BAFA-Be­ra­tungs­för­de­rung ist parallel möglich. INVEST-Zuschuss für Wag­nis­ka­pi­tal kann in späteren Phasen greifen, nicht parallel zum EXIST-Sti­pen­di­um.

EXIST-Forschungstransfer Phase I und II im Detail

Der For­schungs­trans­fer ist das High-End-Programm innerhalb der EXIST-Familie. Ziel­grup­pe: tiefer-tech­no­lo­gi­sche Vorhaben, die eine lange Ent­wick­lungs-Phase benötigen — bevor überhaupt eine Un­ter­neh­mens­grün­dung sinnvoll ist.

Phase I — Vorgründungsphase

För­der­dau­er regulär 18 Monate; bei hoch­in­no­va­ti­ven, besonders zeit­auf­wän­di­gen Ent­wick­lungs­vor­ha­ben kann die Phase I auf bis zu 36 Monate ver­län­gert werden (För­der­richt­li­nie 03.07.2024). Zweck: Übergang von der For­schungs­idee zur ver­mark­tungs­rei­fen Tech­no­lo­gie. Gefördert werden Personal (bis 4 wis­sen­schaft­li­che Voll­zeit­äqui­va­len­te), Hilfs­kräf­te und Sach­aus­ga­ben (bis 250.000 € pauschal über die gesamte Phase I), Sub-Aufträge, Schutz­rechts-An­mel­dun­gen. Die Förderung geht an die Hoch­schu­le, die die Mittel pro­jekt­in­tern zuweist. Personal- und Sach­mit­tel werden in der EXIST-For­schungs­trans­fer-Richt­li­nie separat aus­ge­wie­sen — keine pauschale Ge­samt­de­cke­lung wie beim Grün­dungs­sti­pen­di­um.

Phase II — Gründungs- und Wachstumsphase

För­der­dau­er regulär 18 Monate nach ab­ge­schlos­se­ner Phase I. För­der­mit­tel fließen dann an das neu ge­grün­de­te Un­ter­neh­men (GmbH oder UG). Förderung von Wei­ter­ent­wick­lung, ersten Markt­ak­ti­vi­tä­ten, Va­li­die­rung. Typisch 150.000–280.000 € als Zuschuss. Vor­aus­set­zung: er­folg­rei­che Phase-I-Bewertung und formale Un­ter­neh­mens­grün­dung.

Fokus: Tief-Technologien

Typische For­schungs­trans­fer-Vorhaben: Biotech (Dia­gnos­ti­ka, Arz­nei­mit­tel­kan­di­da­ten), Me­di­zin­tech­nik (Me­di­zin­pro­duk­te mit MDR-Pflicht), Ma­te­ri­al­wis­sen­schaf­ten (neue Werk­stof­fe), Quan­ten­tech­no­lo­gien, Robotik, Na­no­tech­no­lo­gie, fort­ge­schrit­te­ne Sensorik, Energie- und Um­welt­tech­nik. Software-only-Vorhaben passen eher zum Grün­dungs­sti­pen­di­um.

Anspruchs-Niveau und Aufwand

For­schungs­trans­fer-Anträge sind aufwändig: 40–70 Seiten Vor­ha­bens­be­schrei­bung inklusive IP-Analyse, Ver­wer­tungs­stra­te­gie, Ar­beits­pa­ke­te, Mei­len­stein­pla­nung, Kon­sor­ti­al­struk­tur (bei mehreren be­tei­lig­ten In­sti­tu­ten). An­trags­er­stel­lung 3–6 Monate, Be­gut­ach­tung 5–8 Monate. Be­wil­li­gungs­quo­te deutlich niedriger als beim Grün­dungs­sti­pen­di­um (typisch 20–30 %).

Übergang Phase I → Phase II

Kein Au­to­ma­tis­mus. Am Ende von Phase I wird neu be­gut­ach­tet — tech­ni­sche Fort­schrit­te, Markt-Va­li­die­rung, Un­ter­neh­mens-Grün­dungs­rei­fe. Wer Phase II nicht erreicht, kann mit den Er­geb­nis­sen aus Phase I trotzdem gründen und al­ter­na­ti­ve Förderung suchen (ZIM, Horizon EIC, Private Equity).

EXIST Women — Speziell für Gründerinnen

EXIST Women ist die jüngste Ergänzung der EXIST-Familie und adres­siert die struk­tu­rel­le Un­ter­re­prä­sen­ta­ti­on von Frauen in Hochschul-Aus­grün­dun­gen.

Zielgruppe

Frauen aus Hoch­schu­len und au­ßer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen in der Vor­grün­dungs­pha­se — oft noch mit unklarer Grün­dungs­ab­sicht, aber konkretem Vorhaben.

Förderhöhe und Laufzeit

25.000 € Zuschuss über sechs Monate. Gefördert werden Le­bens­un­ter­halt (als Sti­pen­di­um oder Stun­den­pau­scha­le), Sach­aus­ga­ben für Machbarkeits­studien und Markt­analysen, Coaching und Mentoring, Netzwerk-Aufbau.

Zusatzleistungen

Struk­tu­rier­tes Mentoring-Programm mit er­fah­re­nen Grün­de­rin­nen, Workshops zu Investment-Readiness und Un­ter­neh­me­rin­nen-Skills, Zugang zu Ver­net­zungs­events und Grün­de­rin­nen-Netz­wer­ken bun­des­weit.

Übergang zu regulärer EXIST-Förderung

EXIST Women ist explizit als Vorphase kon­zi­piert — nach den sechs Monaten können Teil­neh­me­rin­nen bei aus­rei­chen­der Reife in das reguläre Grün­dungs­sti­pen­di­um übergehen (Antrag dann mit voll­stän­di­ger Vor­ha­bens­be­schrei­bung). Die Vorphase wird nicht auf die reguläre Sti­pen­di­en-Laufzeit an­ge­rech­net.

Antragsprozess

An­trags­weg ähnlich wie Grün­dungs­sti­pen­di­um über die Hoch­schu­le beim PtJ. Die Do­ku­men­ta­ti­ons­an­for­de­run­gen sind etwas niedriger als beim regulären Grün­dungs­sti­pen­di­um — die Vorphase soll explizit Raum für Ex­plo­ra­ti­on und Konzept-Reifung bieten.

Die Vorhabensbeschreibung — Herzstück des Antrags

Die Vor­ha­bens­be­schrei­bung ist das zentrale in­halt­li­che Dokument im EXIST-Antrag. Sie wird von un­ab­hän­gi­gen Gutachter:innen nach festen Kriterien bewertet.

Glie­de­rung nach BMWE-Vorgaben. Der Aufbau ist nicht frei wählbar:

1. Kurz­fas­sung (1 Seite)
2. Aus­gangs­si­tua­ti­on und Pro­blem­stel­lung
3. Wis­sen­schaft­lich-tech­ni­sche Grund­la­gen und In­no­va­ti­ons­ge­halt
4. Ziele des Vorhabens und erwartete Er­geb­nis­se
5. Ar­beits­plan mit Mei­len­stei­nen und Zeitplan
6. Team­zu­sam­men­set­zung und Kom­pe­ten­zen
7. Markt­po­ten­zi­al und Ziel­grup­pe
8. Wett­be­werb und Po­si­tio­nie­rung
9. Ver­wer­tungs­stra­te­gie und Geschäfts­modell
10. Finanz­plan für die För­der­pha­se und Anschluss-Fi­nan­zie­rung

Umfang

Typisch 15–25 Seiten plus Anhänge (Le­bens­läu­fe, Pu­bli­ka­ti­ons­lis­te, Pa­tent­re­cher­che). Mehr als 30 Seiten si­gna­li­sie­ren mangelnde Fo­kus­sie­rung — Gutachter schätzen präzise Dar­stel­lun­gen.

Innovationsgehalt plausibilisieren

Ab­gren­zung zum Stand der Technik mit konkreten Quellen (Pa­tent­re­cher­che beim DPMA oder EPO, wis­sen­schaft­li­che Pu­bli­ka­tio­nen, be­stehen­de Wett­be­werbs­pro­duk­te). Schwam­mi­ge In­no­va­tions-Be­haup­tun­gen sind die häufigste Ab­leh­nungs­ur­sa­che.

Hochschulbezug belegen

For­schungs­er­geb­nis­se aus Ab­schluss­ar­bei­ten, Dis­ser­ta­tio­nen, For­schungs­pro­jek­ten, Patenten der Hoch­schu­le. Ohne er­kenn­ba­ren Bezug zur wis­sen­schaft­li­chen Arbeit des An­trag­stel­lers wird der Antrag im Be­gut­ach­tungs­pro­zess als nicht-EXIST-würdig ein­ge­stuft.

Verwertungsstrategie als Pflichtteil

Wie wird aus der Gründung ein markt­fä­hi­ges Un­ter­neh­men? Zielmarkt mit Grö­ßen­ord­nung (TAM/SAM/SOM), Geschäfts­modell (B2B vs. B2C, Li­zenz­mo­dell, Pro­dukt­ver­kauf, Service), Kunden-Akquise-Strategie, Ska­lie­rungs-Per­spek­ti­ve, erwartete Umsätze und Anschluss-Fi­nan­zie­rung nach Ende der EXIST-Förderung.

Meilensteinplanung mit messbaren Ergebnissen

Für jedes Quartal der 12 Monate konkrete, über­prüf­ba­re Er­geb­nis­se de­fi­nie­ren: Prototyp v1, erste Kun­den­ge­sprä­che, Pi­lot­part­ner-Ver­ein­ba­rung, Pa­tent­an­mel­dung, Team-Ergänzung. Schwam­mi­ge Mei­len­stei­ne ("Markt­for­schung durch­füh­ren", "Produkt wei­ter­ent­wi­ckeln") sind Ab­leh­nungs­grün­de.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Der EXIST-An­trags­weg verläuft IMMER über die Hoch­schu­le — nie direkt beim Pro­jekt­trä­ger. Sechs Schritte struk­tu­rie­ren den Prozess.

Schritt 1: Grün­dungs­netz­werk der Hoch­schu­le kon­tak­tie­ren. Jede an­trags­be­rech­tig­te Hoch­schu­le hat ein EXIST-ver­ant­wort­li­ches Grün­dungs­zen­trum — Trans­fer­stel­len, Grün­der­bü­ros, Startup-Hubs. Erst­be­ra­tung dort ist kos­ten­frei und führt zu zwei wichtigen In­for­ma­tio­nen: ob das Vorhaben im Kern för­der­fä­hig ist und wer als pro­fes­so­ra­le Mentor:in in Frage kommt.

Schritt 2: Mentor:in gewinnen

Professor:in aus dem fachlich passenden Institut an­spre­chen, Vorhaben vor­stel­len, Mentoring-Zusage einholen. Die Mentoring-Zusage ist im Antrag mit Un­ter­schrift der Professor:in zu belegen.

Schritt 3: Vorhabensbeschreibung erstellen

Dauer 6–10 Wochen bei ernst­haf­ter Er­ar­bei­tung. Parallele Iteration mit Mentor:in und Grün­dungs­zen­trum empfohlen. PITCH & PAPER erstellt die Vor­ha­bens­be­schrei­bung mit BMWE-konformer Struktur — siehe EXIST-Antrag.

Schritt 4: Antragseinreichung über die Hochschule

Das Grün­dungs­zen­trum leitet den Antrag offiziell beim Pro­jekt­trä­ger Jülich ein. Ein­ge­reicht werden: Vor­ha­bens­be­schrei­bung, Mentoring-Be­stä­ti­gung, Le­bens­läu­fe, Pu­bli­ka­ti­ons- und Pa­tent­lis­ten, ggf. Vor­stu­di­en oder erste Pro­to­ty­pen als Beleg.

Schritt 5: Begutachtung

Drei bis fünf un­ab­hän­gi­ge Gutachter:innen bewerten den Antrag nach stan­dar­di­sier­ten Kriterien (In­no­va­ti­ons­ge­halt, Team, Markt­po­ten­zi­al, Ver­wer­tung, Mach­bar­keit). Be­ar­bei­tungs­zeit 3–5 Monate je nach Stichtag und An­trags­vo­lu­men.

Schritt 6: Bewilligungsbescheid und Förderstart

Bei positiver Be­gut­ach­tung geht der Bescheid an die Hoch­schu­le, die die Mittel verwaltet und monatlich an das Team auszahlt. För­der­start typisch 6–9 Monate nach Erst­kon­takt mit dem Grün­dungs­zen­trum.

Stichtage

EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um hat zwei Stichtage pro Jahr (typisch Ende Januar und Ende Juli). Zwischen An­trag­stel­lung und För­der­start liegen 5–8 Monate.

Typische Fehler und Gegenmaßnahmen

Sechs Feh­ler­mus­ter treten in ab­ge­lehn­ten EXIST-Anträgen re­gel­mä­ßig auf. Wer sie kennt, vermeidet 60 % der typischen Ab­leh­nungs­grün­de.

  1. In­no­va­tions-Claim ohne Beleg. "Unser Vorhaben ist innovativ" ohne Pa­tent­re­cher­che, Literatur-Analyse oder konkrete Ab­gren­zung zu Wett­be­werbs­pro­duk­ten. Gutachter erkennen das sofort. Ge­gen­maß­nah­me: DPMA-Patent-Recherche do­ku­men­tie­ren, min­des­tens 5 wis­sen­schaft­li­che Pu­bli­ka­tio­nen aus dem The­men­feld zitieren, 3 Wett­be­werbs­pro­duk­te mit klarer Dif­fe­ren­zie­rung be­schrei­ben.
  2. Team zu schwach oder inhomogen. Ein Team aus­schließ­lich mit Tech-Hin­ter­grund ohne Busi­ness­ori­en­tie­rung, oder umgekehrt, wirkt bei Gut­ach­tern kritisch. Ge­gen­maß­nah­me: Kom­ple­men­ta­ri­tät explizit dar­stel­len — wer bringt was ein? Fehlende Kompetenz durch Mentor:in oder externe Berater adres­sie­ren.
  3. Finanz­plan un­rea­lis­tisch. Zu niedrige Sach­aus­ga­ben für tech­no­lo­gie-intensive Vorhaben, zu hohe Mar­ke­ting­kos­ten im Grün­dungs­sti­pen­di­um (das ist keine Marketing-Förderung), keine klare Trennung zwischen För­der­pha­se und Post-För­der­pha­se. Ge­gen­maß­nah­me: BMWE-Mus­ter­kal­ku­la­ti­on beachten, rea­lis­ti­sche Auf­schlüs­se­lung pro Monat, Post-För­der­pha­se-Fi­nan­zie­rungs­kon­zept einbauen.
  4. Hochschul-Ein­bin­dung nur formal. Mentor:in zugesagt, aber im Antrag kein echter Hochschul-Bezug — keine For­schungs­ba­sis, keine Nutzung von Hochschul-In­fra­struk­tur, kein Transfer aus Forschung in Gründung. Ge­gen­maß­nah­me: Konkrete Hochschul-Anbindung do­ku­men­tie­ren — welche For­schungs­er­geb­nis­se, welche Hochschul-Räume/Labore, welche Be­treu­ungs-In­ten­si­tät.
  5. Vor­ha­bens­be­schrei­bung zu lang oder zu marketing-lastig. 40-Seiten-Romane mit über­trie­be­nem Marketing-Ton erzeugen Ablehnung. Ge­gen­maß­nah­me: präzise 15–25 Seiten mit tech­ni­scher Se­rio­si­tät und nüch­ter­ner Sprache. Adjektive wie "re­vo­lu­tio­när", "disruptiv", "innovativ" sparsam einsetzen.
  6. Ver­wer­tungs­stra­te­gie fehlt oder wirkt nach­ge­reicht. "Nach der Förderung werden wir ein Un­ter­neh­men gründen" ohne konkrete Geschäfts­modell-Be­schrei­bung. Ge­gen­maß­nah­me: Geschäfts­modell-Canvas, Ziel­kun­den-Segmente, Preis­mo­dell, Markt­grö­ße bottom-up her­ge­lei­tet, Anschluss-Fi­nan­zie­rungs-Kan­di­da­ten (VC-Ziele, weitere Förder­programme).

Bewilligungsquote steigern

Die of­fi­zi­el­le Be­wil­li­gungs­quo­te für das Grün­dungs­sti­pen­di­um liegt in der Be­ra­tungs­pra­xis ca. 30–55 Prozent (Korridor laut Hochschul-Er­fah­rungs­wer­ten; of­fi­zi­el­le Be­wil­li­gungs­quo­ten werden vom PtJ nicht öf­fent­lich aggre­giert pu­bli­ziert), je nach Stichtag und Thema. Mit profes­sionell aus­ge­ar­bei­te­ter Vor­ha­bens­be­schrei­bung und sauberer Hochschul-Ein­bin­dung kann die in­di­vi­du­el­le Quote spürbar steigen.

Nach dem Stipendium — Was danach kommt

EXIST ist Starter, nicht Dau­er­fi­nan­zie­rung. Die Frage, was nach Ende der 12 Monate Grün­dungs­sti­pen­di­um kommt, ent­schei­det über den lang­fris­ti­gen Erfolg.

Anschluss-Finanzierungs-Landschaft

EXIST-Sti­pen­dia­ten stehen typisch vor drei Optionen: Anschluss in EXIST-For­schungs­trans­fer (bei for­schungs­in­ten­si­ven Vorhaben), Venture-Capital-Runde (bei markt-reifen Software- oder Service-Grün­dun­gen mit Wachs­tums­per­spek­ti­ve) oder klas­si­sche Grün­dungs­fi­nan­zie­rung (KfW-Grün­der­kre­dit, Bürg­schafts­bank, Boot­strap­ping).

High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Deutsch­lands größter Pre-Seed-Investor für Tech-Grün­dun­gen. Erst-Ticket bis 1 Mio. € (HTGF IV, aktiv ab 2022), follow-on bis insgesamt 4 Mio. € möglich. Starker Bezug zu EXIST-Alumni-Netz­wer­ken — viele HTGF-In­vest­ments folgen nach er­folg­rei­chem Grün­dungs­sti­pen­di­um.

ZIM-Anträge im Anschluss

Nach EXIST-Sti­pen­di­um oft direkter Übergang zu ZIM-FuE-Förderung als Un­ter­neh­men. Die EXIST-Er­geb­nis­se dienen als tech­no­lo­gi­sche Basis, ZIM fi­nan­ziert die Wei­ter­ent­wick­lung mit höheren Volumen.

Bundeagentur-Programme und Landesförderungen

INVEST-Zuschuss für Wag­nis­ka­pi­tal, wenn Business-Angel-In­vest­ments laufen. Lan­des­för­der­ban­ken mit Startup-Pro­gram­men (IBB Berlin, LfA Bayern, NRW.BANK) bieten spe­zi­fi­sche Anschluss-Kredite und Be­tei­li­gun­gen.

Business Angels und strategische Investoren

EXIST-Alumni-Netzwerke, Grün­dungs­netz­wer­ke der Hoch­schu­len, Startup-Events (Bits & Pretzels, Hinterhof-Summit, OMR, regionale Pitch-Events). Klas­si­sche warm-intro-Strategie. Siehe Inves­toren finden.

Bootstrapping mit ersten Umsätzen

Viele EXIST-Alumni kommen nach dem Sti­pen­di­um in eine Break-Even-Phase und fi­nan­zie­ren Wachstum aus Cashflow. Besonders bei B2B-Software- und Service-Modellen möglich — nicht bei hardware- oder for­schungs­in­ten­si­ven Vorhaben.

Checkliste für die letzten drei EXIST-Monate

Anschluss-Fi­nan­zie­rung vor­be­rei­ten, erste Kunden gewonnen haben, Patent-An­mel­dun­gen ein­ge­reicht haben, Team-Er­wei­te­rungs-Plan stehen haben, Un­ter­neh­mens­grün­dung (UG oder GmbH) formal vor­be­rei­tet haben. Wer die 12 Monate Sti­pen­di­um-Ende erreicht ohne diese Elemente, läuft in eine Fi­nan­zie­rungs-Lücke.

Weiterführende Ratgeber

Passen zu diesem Thema: Förder­antrag erstellen, BAFA-Be­ra­tungs­för­de­rung, Business­plan erstellen, Pitch Deck für Inves­toren.

Vom EXIST zur Anschlussfinanzierung — INVEST, HTGF, Pre-Seed

Das EXIST-Sti­pen­di­um läuft 12 Monate (ver­län­ger­bar auf 15) und endet ohne Auto-Übergang in die nächste För­der­stu­fe. Der typische An­schluss­weg: (1) INVEST-Zuschuss für Wag­nis­ka­pi­tal (Bun­des­zu­schuss bis 15 % auf Be­tei­li­gun­gen von Business Angels, max. 100.000 €); (2) HTGF (High-Tech Grün­der­fonds, Erst-Ticket bis 1 Mio. € HTGF IV als Con­ver­ti­ble mit Co-Investor); (3) Klas­si­sche Pre-Seed-Runde mit DACH-VCs (HV Capital, Cherry, Earlybird X, Project A, Capnamic); (4) Bun­des­län­der-Programme (Bran­den­burg Kapital, NRW.BANK Seed, Bayern Kapital). Die Vor­be­rei­tung dieser Übergänge sollte bereits ab Monat 6 des EXIST-Sti­pen­di­ums beginnen — Pitch-Deck, Cap-Table-Konzept, erste VC-Gespräche. Wer erst nach EXIST-Ende anfängt, hat oft 4–6 Monate Li­qui­di­täts-Lücke.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Kann PITCH & PAPER beim EXIST-Antrag helfen?
Ja. PITCH & PAPER erstellt die Vor­ha­bens­be­schrei­bung und den Finanz­plan für den EXIST-Antrag — in der BMWE-konformen Glie­de­rung, mit Patent- und Wett­be­werbs­re­cher­che, Ar­beits­pa­ket-Struktur und Ver­wer­tungs­stra­te­gie. Die formale An­trag­stel­lung über die Hoch­schu­le beim PtJ liegt bei Ihnen bzw. Ihrem Grün­dungs­zen­trum.
Wie hoch sind die Er­folgs­chan­cen?
Die of­fi­zi­el­le Be­wil­li­gungs­quo­te für das Grün­dungs­sti­pen­di­um liegt in der Be­ra­tungs­pra­xis ca. 30–55 Prozent (Korridor laut Hochschul-Er­fah­rungs­wer­ten; of­fi­zi­el­le Be­wil­li­gungs­quo­ten werden vom PtJ nicht öf­fent­lich aggre­giert pu­bli­ziert). EXIST-For­schungs­trans­fer ist re­strik­ti­ver (20–30 %). Ein profes­sionell aus­ge­ar­bei­te­ter Antrag mit klarem In­no­va­ti­ons­ge­halt, starkem Team-Profil und sauberer Hochschul-Anbindung kann die in­di­vi­du­el­le Quote spürbar steigern.
Muss ich das EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um zu­rück­zah­len?
Nein. Das EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um ist ein nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss. Einzige Bedingung: zweck­kon­for­mer Einsatz der Mittel und Ein­hal­tung der Pro­jekt­pflich­ten (Zwi­schen­be­rich­te, Ver­wen­dungs­nach­weis, Schluss­be­richt). Bei Miss­brauch oder un­voll­stän­di­ger Do­ku­men­ta­ti­on können Mittel anteilig zu­rück­ge­for­dert werden.
Wie läuft es, wenn ich im Team gründe?
Teams bis 3 Personen werden gemeinsam gefördert. Min­des­tens eine Person muss die Hochschul-Zu­ge­hö­rig­keit erfüllen. Das Sti­pen­di­um wird pro Person nach Qua­li­fi­ka­ti­on ge­staf­felt aus­ge­zahlt (1.000/2.000/2.500/3.000 € je nach Stu­die­ren­den-, Be­rufs­aus­bil­dungs-, Ab­sol­ven­ten- oder Pro­mo­ti­ons­sta­tus). Sach­aus­ga­ben und Grün­dungs­netz­werk-Pauschale sind nicht pro Person, sondern für das gesamte Vorhaben. Teams müssen einen Team-Vertrag vorweisen, der Aufgaben, IP-Ver­hält­nis und Anteile regelt.
Kann ich EXIST und andere För­der­mit­tel kom­bi­nie­ren?
EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um und Gründungs­zuschuss nach § 93 SGB III sind ge­gen­sei­tig aus­ge­schlos­sen. BAFA-Be­ra­tungs­för­de­rung ist parallel möglich. ZIM-Förderung meist erst nach EXIST-Phase. INVEST-Zuschuss für Wag­nis­ka­pi­tal kann in späteren Phasen nach EXIST greifen. Bei Horizon EIC Ac­ce­le­ra­tor gilt: nicht parallel zum EXIST-Sti­pen­di­um, aber als Anschluss möglich. Siehe Förder­antrag erstellen.
Wie hoch ist die EXIST-Er­folgs­quo­te?
Bun­des­weit hat das Grün­dungs­sti­pen­di­um (Er­fah­rungs­wer­te aus der Be­ra­tungs­pra­xis) eine ku­mu­lier­te Be­wil­li­gungs­quo­te von rund 55 Prozent (2024-Stand). Die Quote variiert nach Hoch­schu­le und För­der­li­nie deutlich. For­schungs­trans­fer Phase I liegt typisch bei 20 bis 30 Prozent (höherer wis­sen­schaft­li­cher Anspruch); For­schungs­trans­fer Phase II deutlich höher (nur bei er­folg­rei­cher Phase I). Hoch­schu­len mit eta­blier­tem Grün­dungs­netz­werk wie TU München, RWTH Aachen, KIT Karlsruhe und die Berliner Uni­ver­si­tä­ten haben höhere Be­wil­li­gungs­quo­ten als Hoch­schu­len ohne starkes Trans­fer­zen­trum.
Kann ich ohne Hoch­schul­ab­schluss EXIST be­an­tra­gen?
Ja, unter Be­din­gun­gen. Stu­die­ren­de sind an­trags­be­rech­tigt sobald 50 Prozent des Studiums ab­sol­viert sind (in der Regel ab dem 5. Bachelor-Semester). Pro­mo­vie­ren­de und Postdocs sind direkt an­trags­be­rech­tigt. Auch wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de und ehemalige Be­schäf­tig­te einer Hoch­schu­le oder au­ßer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tung sind an­trags­be­rech­tigt — bis zu 5 Jahre nach Verlassen der Ein­rich­tung. Wer keine Hoch­schul­an­bin­dung hat, kann EXIST nicht be­an­tra­gen.
Was passiert nach den 12 Monaten EXIST?
EXIST endet nach 12 Monaten (Ver­län­ge­rung um 3 Monate in Här­te­fäl­len möglich). Anschluss-Optionen sind High-Tech Grün­der­fonds (HTGF) für Pre-Seed-Be­tei­li­gung, ZIM-För­der­pro­gramm für In­no­va­ti­ons­pro­jek­te, Coparion für Series A, Business Angels und VCs für klas­si­sche Ei­gen­ka­pi­tal-Runden. EXIST-ge­för­der­te Vorhaben haben dabei einen Re­pu­ta­ti­ons-Vorsprung — sowohl HTGF als auch viele DACH-VCs bewerten EXIST-Förderung positiv. Wer parallel zum Sti­pen­di­um die Fol­ge­fi­nan­zie­rung vor­be­rei­tet, vermeidet das EXIST-Anschluss-Loch.
Was ist der Un­ter­schied EXIST vs. Gründungs­zuschuss?
Zwei Programme, zwei Logiken. EXIST richtet sich an Hoch­schul­aus­grün­dun­gen mit in­no­va­ti­vem Geschäfts­modell — der An­trag­stel­ler ist die Hoch­schu­le, das Grün­der­team ist Mit­tel­emp­fän­ger, Förderung 12 Monate Le­bens­un­ter­halt-Sti­pen­di­um plus 30.000 € Sach­aus­ga­ben plus bis 10.000 € Grün­dungs­netz­werk-Pauschale (an die Hoch­schu­le). Vor­aus­set­zung: Hoch­schul­an­bin­dung und wis­sen­schaft­li­cher Anspruch. Gründungs­zuschuss richtet sich an ALG-I-Bezieher (Paragraph 93 SGB III) - An­trag­stel­ler ist der Gründer selbst bei der Agentur für Arbeit, Förderung ALG-I-Betrag plus 300 € So­zi­al­ver­si­che­rungs­pau­scha­le für 6 Monate, ggf. plus weitere 9 Monate Phase 2. Vor­aus­set­zung: noch 150 Tage Rest­an­spruch ALG I und Tragfähigkeits­bescheinigung. Beide Programme schließen sich ge­gen­sei­tig aus — nicht ku­mu­lier­bar.
Brauche ich einen Mentor BEVOR ich den Antrag stelle?
Ja. Das EXIST-Sti­pen­di­um läuft über die Hoch­schu­le mit ver­bind­li­cher Mentor-Zusage. Der Mentor ist in der Regel ein Professor oder ein Vertreter des Grün­dungs­netz­werks der Hoch­schu­le. Die Mentor-Zusage muss bei An­trag­stel­lung vorliegen — eine nach­träg­li­che Bei­brin­gung ist nicht möglich.
Wie wird das EXIST-Sti­pen­di­um steu­er­lich behandelt?
EXIST-Sti­pen­di­en sind in der Regel nach § 3 Nr. 44 EStG steu­er­frei (Sti­pen­di­en aus öf­fent­li­chen Mitteln zur Förderung der Forschung oder wis­sen­schaft­li­chen Aus­bil­dung), wenn die Voraus­setzungen erfüllt sind. So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht ist gesondert zu prüfen — in der Regel keine Pflicht-KV/RV-Beiträge auf das Sti­pen­di­um selbst, aber frei­wil­li­ge Mit­glied­schaft emp­feh­lens­wert.
Was passiert bei Team-Wechsel während der 12 Monate?
Team-Wechsel sind im Kern möglich, aber mel­de­pflich­tig beim PtJ. Wechsel innerhalb der Hoch­schu­le und im selben Vorhaben sind un­kri­tisch — ein kom­plet­ter Per­so­nal­aus­tausch wird kritisch geprüft und kann zur Aus­set­zung der Förderung führen. Bei kleineren An­pas­sun­gen (Teilzeit-Wechsel, Add-on-Person) reicht meist eine schrift­li­che Mit­tei­lung.
Welche An­schluss­fi­nan­zie­rung passt nach Ende der 12-monatigen EXIST-Förderung?
INVEST-Zuschuss für Wag­nis­ka­pi­tal (bis 15 % auf Business-Angel-Be­tei­li­gun­gen, max. 100.000 €), HTGF Seed (bis 1 Mio. € Erst-Ticket HTGF IV, als Con­ver­ti­ble), klas­si­sche Pre-Seed-Runde mit DACH-VCs (HV Capital, Cherry, Earlybird, Project A), Bun­des­län­der-Seed-Programme. Vor­be­rei­tung sollte ab Monat 6 starten — sonst 4–6 Monate Li­qui­di­täts-Lücke.
Wie hoch ist die EXIST-Förderung für einen Pro­mo­vier­ten 2026?
Sti­pen­di­um pro Monat: Pro­mo­vier­te Forscher 3.000 €, Hoch­schul­ab­sol­ven­ten 2.500 €, Team­mit­glie­der mit ab­ge­schlos­se­ner Be­rufs­aus­bil­dung 2.000 €, Stu­die­ren­de im Master 1.000 €. Plus Kin­der­zu­schlag 150 €/Mon pro Kind. Plus Kran­ken­ver­si­che­rungs-Zuschuss separat. Plus Sach­aus­ga­ben-Budget bis 30.000 € pro Vorhaben + bis 10.000 € Grün­dungs­netz­werk-Pauschale. Bei Team-Förderung addiert sich pro Mitglied — 3-köpfiges Team mit Pro­mo­vier­ten kann bis ~118.000 € ; mit Boni bis 123.000 € (zzgl. KV-Zuschuss) über 12 Monate erreichen.
Welche Hoch­schu­len 2026 haben die höchsten EXIST-Be­wil­li­gungs­quo­ten?
Spitze: TU München, RWTH Aachen, KIT Karlsruhe, TU Berlin, Uni­ver­si­tät Hei­del­berg, LMU München (EXIST gilt nur für deutsche Hoch­schu­len und au­ßer­uni­ver­si­tä­re For­schungs­ein­rich­tun­gen; Schweizer Hoch­schu­len wie die ETH Zürich nutzen In­no­su­is­se-Programme statt EXIST). Mit­tel­feld: die meisten deutschen Voll­uni­ver­si­tä­ten mit aktivem Grün­dungs­netz­werk. Niedriger Anteil: Fach­hoch­schu­len ohne For­schungs­schwer­punkt. Be­wil­li­gungs­quo­te stark von Mentor-En­ga­ge­ment und Hochschul-Grün­dungs­netz­werk abhängig — Vor­ge­spräch mit dem Grün­dungs­bü­ro ent­schei­dend.
Was ist ein EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um?
Das EXIST-Grün­dungs­sti­pen­di­um ist eine BMWE-Bundes-Förderung für Hochschul-Gründer (Stu­die­ren­de, Hoch­schul­ab­sol­ven­ten <5 Jahre nach Abschluss, Wissenschaftler) zur Vorgründungs-Vorbereitung. Förderdauer 12 Monate (verlängerbar auf 15), inkl. Lebensunterhaltsstipendium (1.000-3.000 €/Monat je Qualifikation), bis 30.000 € Sachausgaben + bis 10.000 € Gründungsnetzwerk-Pauschale (an die Hochschule). Mentor-Zusage einer Hochschule ist Pflicht. Abwicklung über PtJ (Projektträger Jülich) via easy-Online-Portal.
Wie hoch ist die Exist-Förderung?
Le­bens­un­ter­halts-Sti­pen­di­um pro Person und Monat: Pro­mo­vier­te Forscher 3.000 €, Hoch­schul­ab­sol­ven­ten 2.500 €, Team­mit­glie­der mit ab­ge­schlos­se­ner Be­rufs­aus­bil­dung 2.000 €, Stu­die­ren­de im Master 1.000 €. Kin­der­zu­schlag 150 €/Monat pro Kind. Plus Kran­ken­ver­si­che­rungs-Zuschuss separat. Plus Sach­aus­ga­ben bis 30.000 € pro Vorhaben + bis 10.000 € Grün­dungs­netz­werk-Pauschale. Bei 3-köpfigem Team mit Pro­mo­vier­tem kann die Ge­samt­sum­me über 12 Monate bis ca. 123.000 € (Basis 118.000 € + bis 5.000 € Di­ver­si­täts-/Mentor-Bonus) erreichen.
Quellen

Primärquellen & Studien

  1. EXIST — Grün­dungs­sti­pen­di­um — Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz.
  2. För­der­da­ten­bank des Bundes — Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz.
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