Die EXIST-Programmfamilie im Überblick
EXIST ist keine Einzelförderung, sondern ein Bündel aus vier Programmen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Förderhöhen. Die Wahl des richtigen Programms entscheidet über Erfolg und Aufwand.
EXIST-Gründungsstipendium
Das bekannteste EXIST-Programm. Fördert Teams von 1 bis 3 Personen aus dem Hochschulumfeld in der frühen Gründungsphase — meist vor der eigentlichen Gesellschaftsgründung. 12 Monate Laufzeit, monatliches Stipendium plus Sachausgaben und Gründungsnetzwerk-Pauschale für die Hochschule. Typisch für SaaS-, Software- und Service-Gründungen mit klarem Hochschulbezug.
EXIST-Forschungstransfer
Für tiefer-technologische Vorhaben mit aufwändiger Entwicklungsphase. Zweistufig: Phase I (Vorgründung, regulär 18 Monate, bei hochinnovativen Vorhaben bis 36 Monate) und Phase II (Gründungs- und Wachstumsphase, regulär 18 Monate). Deutlich höhere Fördervolumen als das Gründungsstipendium — typisch für Hardware-, Biotech-, Medtech-, Materialwissenschafts-Vorhaben.
EXIST Women
Seit 2023 verfügbar. Unterstützt Gründungsvorhaben von Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sechsmonatiger Vorphase-Baustein mit 25.000 € Zuschuss, zusätzliche Vernetzung, Mentoring, Workshops.
EXIST Startup Factories
Seit 2024 im Aufbau. Standort-basiertes Ökosystem-Programm an ausgewählten Hochschul-Clustern (Lighthouse-Wettbewerb). Keine direkte Gründer-Förderung, sondern Infrastruktur-Förderung für die Hochschulen selbst.
Projektträger
Alle EXIST-Anträge werden beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht, der im Auftrag des BMWE die inhaltliche und finanzielle Bearbeitung übernimmt. Offizielle Programmseite: exist.de.
Auswahl des passenden Programms
Für Software/Plattform-Gründungen mit Hochschulbezug und einem kleinen Team: Gründungsstipendium. Für tief-technologische Vorhaben mit mehrjähriger F&E-Phase: Forschungstransfer. Für Gründerinnen-Vorhaben in der Vorgründungsphase: EXIST Women. Bei Unklarheit: Gründungsnetzwerk der Hochschule einbinden — sie kennen die lokalen Bewilligungs-Muster und können im Vorgespräch einordnen.
EXIST-Gründungsstipendium — Förderhöhen im Detail
Das Gründungsstipendium fördert drei Kostenblöcke: Lebensunterhalt, Sachausgaben und Gründungsnetzwerk-Pauschale. Jeder Block hat seine eigene Kalkulationslogik (Förderrichtlinie 11.04.2023).
Lebensunterhalt — gestaffelt nach Qualifikation. Pro Teammitglied monatlich:
• Studierende (mindestens halbe Studienleistungen erbracht): 1.000 €/Monat
• Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 €/Monat
• Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 €/Monat
• Promovierte Gründer:innen: 3.000 €/Monat
Kinderzuschlag
150 €/Monat je unterhaltspflichtigem Kind (nicht pro Teammitglied, sondern pro Kind).
Sachausgaben
Zwei Stufen nach Förderrichtlinie: 10.000 € für Einzelgründungsprojekte, 30.000 € pauschal für Teamgründungsprojekte (bis zu drei Personen, unabhängig von der konkreten Teamgröße). Förderfähig sind: Hardware und Prototyping-Material, Software-Lizenzen, Cloud-Services, Labor-Verbrauchsmaterial, Markenrecherche, Patentanmeldungen, Messebesuche, Reisekosten für Vertriebsgespräche. Nicht förderfähig: Investitionsgüter mit mehr als 800 € netto Anschaffungswert (gehen in GWG-Logik nach § 6 Abs. 2 EStG über, Sofortabschreibung statt Sachausgabe), Sach-Anschaffungen ohne Projekt-Bezug, repräsentative Ausgaben.
Gründungsnetzwerk-Pauschale (für die Hochschule)
Für die gründungsspezifische Begleitung des Projekts durch das hochschulseitige Gründungsnetzwerk: bis zu 10.000 € pauschal pro Vorhaben (Richtlinie 11.04.2023, Punkt 2.2). Die Summe kann sich um 2.500 € erhöhen, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung, Herkunft oder Nationalität) aufgestellt ist, und um weitere 2.500 €, wenn eine Mentor:in für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann — maximal 15.000 €. Diese Mittel fließen nicht an das Team, sondern decken Hochschul-/Netzwerk-Aufwand (Beratungsleistungen, Mentoring-Strukturen, dokumentierte Begleitung). Die professorale Mentor:in der Hochschule selbst ist davon unabhängig — und kostenlos.
Laufzeit
12 Monate. Auf Antrag des Zuwendungsempfängers kann die Projektlaufzeit einmalig um bis zu drei Monate unter Fortzahlung der Stipendien verlängert werden, sofern eines der Teammitglieder während der Laufzeit ein Kind bekommt bzw. die Partnerin eines Teammitglieds unmittelbar nach der Entbindung Elternzeit nimmt und das Teammitglied dadurch ausfällt. Die Förderung beginnt mit Förderbescheid.
Rechtliche Einordnung
Das Stipendium wird als Zuschuss bezahlt, unterliegt aber wie andere Einkünfte der Einkommensteuer (anders als z. B. bestimmte Bildungsstipendien). Sozialversicherungsrechtlich zählt es nicht als Arbeitsentgelt — die Stipendiaten sind nicht sozialversicherungspflichtig über das Stipendium. Krankenversicherung muss separat organisiert werden (Familienversicherung, studentische Krankenversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung).
Rechnungsbeispiel Dreier-Team mit Familien
1 Promovierte (3.000 €) + 1 Absolventin mit einem Kind (2.500 € + 150 €) + 1 Studierender (1.000 €) = 6.650 €/Monat × 12 = 79.800 € Stipendium. Plus 30.000 € Sachausgaben pauschal. Plus bis zu 15.000 € Gründungsnetzwerk-Pauschale (mit Diversitäts- und Mentor-Bonus). Gesamtförderung in diesem Familien-Beispiel bis 124.800 € (79.800 + 30.000 + 15.000; ohne Kind 123.000 €; zzgl. KV-Zuschuss) über 12 Monate Förderlaufzeit — ohne Rückzahlungspflicht.
Voraussetzungen für den Antrag
EXIST hat strengere Eingangsvoraussetzungen als die meisten Förderprogramme. Fünf Kriterien müssen erfüllt sein.
Hochschul-Betreuung durch Mentor:in
Jede antragstellende Person oder jedes Team muss eine professorale Mentor:in haben — eine aktiv lehrende oder forschende Professor:in an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Die Mentor:in unterzeichnet den Antrag formell und sagt fachliche Betreuung über die Laufzeit zu. Nur mit diesem Mentoring-Nachweis kann der Antrag überhaupt eingereicht werden.
Antragsberechtigte Personen
Studierende (noch eingeschrieben oder in den letzten 5 Jahren eingeschrieben gewesen), Absolventen (bis 5 Jahre nach Abschluss), wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Teams von 1 bis 3 Personen möglich — mindestens eine Person muss die Hochschul-Zugehörigkeit erfüllen.
Innovationsgehalt
EXIST fördert keine klassischen Gründungen. Das Vorhaben muss technologie- oder wissensbasiert innovativ sein — Abgrenzung zum Stand der Technik und zum existierenden Wettbewerb muss konkret belegt werden. Dienstleistungs-Gründungen ohne Technologie- oder Forschungs-Kern sind typisch nicht förderfähig.
Noch keine Gründung
Der Antrag muss VOR der offiziellen Unternehmensgründung gestellt werden. Wer bereits GmbH oder UG gegründet und operativ gestartet hat, ist nicht mehr antragsberechtigt. Ausnahmen sind eng — im Einzelfall beim Projektträger klären.
Kein paralleler Bezug anderer Gründungs-Leistungen
EXIST-Gründungsstipendium und Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) sind gegenseitig ausgeschlossen. BAFA-Beratungsförderung ist parallel möglich. INVEST-Zuschuss für Wagniskapital kann in späteren Phasen greifen, nicht parallel zum EXIST-Stipendium.
EXIST-Forschungstransfer Phase I und II im Detail
Der Forschungstransfer ist das High-End-Programm innerhalb der EXIST-Familie. Zielgruppe: tiefer-technologische Vorhaben, die eine lange Entwicklungs-Phase benötigen — bevor überhaupt eine Unternehmensgründung sinnvoll ist.
Phase I — Vorgründungsphase
Förderdauer regulär 18 Monate; bei hochinnovativen, besonders zeitaufwändigen Entwicklungsvorhaben kann die Phase I auf bis zu 36 Monate verlängert werden (Förderrichtlinie 03.07.2024). Zweck: Übergang von der Forschungsidee zur vermarktungsreifen Technologie. Gefördert werden Personal (bis 4 wissenschaftliche Vollzeitäquivalente), Hilfskräfte und Sachausgaben (bis 250.000 € pauschal über die gesamte Phase I), Sub-Aufträge, Schutzrechts-Anmeldungen. Die Förderung geht an die Hochschule, die die Mittel projektintern zuweist. Personal- und Sachmittel werden in der EXIST-Forschungstransfer-Richtlinie separat ausgewiesen — keine pauschale Gesamtdeckelung wie beim Gründungsstipendium.
Phase II — Gründungs- und Wachstumsphase
Förderdauer regulär 18 Monate nach abgeschlossener Phase I. Fördermittel fließen dann an das neu gegründete Unternehmen (GmbH oder UG). Förderung von Weiterentwicklung, ersten Marktaktivitäten, Validierung. Typisch 150.000–280.000 € als Zuschuss. Voraussetzung: erfolgreiche Phase-I-Bewertung und formale Unternehmensgründung.
Fokus: Tief-Technologien
Typische Forschungstransfer-Vorhaben: Biotech (Diagnostika, Arzneimittelkandidaten), Medizintechnik (Medizinprodukte mit MDR-Pflicht), Materialwissenschaften (neue Werkstoffe), Quantentechnologien, Robotik, Nanotechnologie, fortgeschrittene Sensorik, Energie- und Umwelttechnik. Software-only-Vorhaben passen eher zum Gründungsstipendium.
Anspruchs-Niveau und Aufwand
Forschungstransfer-Anträge sind aufwändig: 40–70 Seiten Vorhabensbeschreibung inklusive IP-Analyse, Verwertungsstrategie, Arbeitspakete, Meilensteinplanung, Konsortialstruktur (bei mehreren beteiligten Instituten). Antragserstellung 3–6 Monate, Begutachtung 5–8 Monate. Bewilligungsquote deutlich niedriger als beim Gründungsstipendium (typisch 20–30 %).
Übergang Phase I → Phase II
Kein Automatismus. Am Ende von Phase I wird neu begutachtet — technische Fortschritte, Markt-Validierung, Unternehmens-Gründungsreife. Wer Phase II nicht erreicht, kann mit den Ergebnissen aus Phase I trotzdem gründen und alternative Förderung suchen (ZIM, Horizon EIC, Private Equity).
EXIST Women — Speziell für Gründerinnen
EXIST Women ist die jüngste Ergänzung der EXIST-Familie und adressiert die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen in Hochschul-Ausgründungen.
Zielgruppe
Frauen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase — oft noch mit unklarer Gründungsabsicht, aber konkretem Vorhaben.
Förderhöhe und Laufzeit
25.000 € Zuschuss über sechs Monate. Gefördert werden Lebensunterhalt (als Stipendium oder Stundenpauschale), Sachausgaben für Machbarkeitsstudien und Marktanalysen, Coaching und Mentoring, Netzwerk-Aufbau.
Zusatzleistungen
Strukturiertes Mentoring-Programm mit erfahrenen Gründerinnen, Workshops zu Investment-Readiness und Unternehmerinnen-Skills, Zugang zu Vernetzungsevents und Gründerinnen-Netzwerken bundesweit.
Übergang zu regulärer EXIST-Förderung
EXIST Women ist explizit als Vorphase konzipiert — nach den sechs Monaten können Teilnehmerinnen bei ausreichender Reife in das reguläre Gründungsstipendium übergehen (Antrag dann mit vollständiger Vorhabensbeschreibung). Die Vorphase wird nicht auf die reguläre Stipendien-Laufzeit angerechnet.
Antragsprozess
Antragsweg ähnlich wie Gründungsstipendium über die Hochschule beim PtJ. Die Dokumentationsanforderungen sind etwas niedriger als beim regulären Gründungsstipendium — die Vorphase soll explizit Raum für Exploration und Konzept-Reifung bieten.
Die Vorhabensbeschreibung — Herzstück des Antrags
Die Vorhabensbeschreibung ist das zentrale inhaltliche Dokument im EXIST-Antrag. Sie wird von unabhängigen Gutachter:innen nach festen Kriterien bewertet.
Gliederung nach BMWE-Vorgaben. Der Aufbau ist nicht frei wählbar:
1. Kurzfassung (1 Seite)
2. Ausgangssituation und Problemstellung
3. Wissenschaftlich-technische Grundlagen und Innovationsgehalt
4. Ziele des Vorhabens und erwartete Ergebnisse
5. Arbeitsplan mit Meilensteinen und Zeitplan
6. Teamzusammensetzung und Kompetenzen
7. Marktpotenzial und Zielgruppe
8. Wettbewerb und Positionierung
9. Verwertungsstrategie und Geschäftsmodell
10. Finanzplan für die Förderphase und Anschluss-Finanzierung
Umfang
Typisch 15–25 Seiten plus Anhänge (Lebensläufe, Publikationsliste, Patentrecherche). Mehr als 30 Seiten signalisieren mangelnde Fokussierung — Gutachter schätzen präzise Darstellungen.
Innovationsgehalt plausibilisieren
Abgrenzung zum Stand der Technik mit konkreten Quellen (Patentrecherche beim DPMA oder EPO, wissenschaftliche Publikationen, bestehende Wettbewerbsprodukte). Schwammige Innovations-Behauptungen sind die häufigste Ablehnungsursache.
Hochschulbezug belegen
Forschungsergebnisse aus Abschlussarbeiten, Dissertationen, Forschungsprojekten, Patenten der Hochschule. Ohne erkennbaren Bezug zur wissenschaftlichen Arbeit des Antragstellers wird der Antrag im Begutachtungsprozess als nicht-EXIST-würdig eingestuft.
Verwertungsstrategie als Pflichtteil
Wie wird aus der Gründung ein marktfähiges Unternehmen? Zielmarkt mit Größenordnung (TAM/SAM/SOM), Geschäftsmodell (B2B vs. B2C, Lizenzmodell, Produktverkauf, Service), Kunden-Akquise-Strategie, Skalierungs-Perspektive, erwartete Umsätze und Anschluss-Finanzierung nach Ende der EXIST-Förderung.
Meilensteinplanung mit messbaren Ergebnissen
Für jedes Quartal der 12 Monate konkrete, überprüfbare Ergebnisse definieren: Prototyp v1, erste Kundengespräche, Pilotpartner-Vereinbarung, Patentanmeldung, Team-Ergänzung. Schwammige Meilensteine ("Marktforschung durchführen", "Produkt weiterentwickeln") sind Ablehnungsgründe.
Antragsprozess Schritt für Schritt
Der EXIST-Antragsweg verläuft IMMER über die Hochschule — nie direkt beim Projektträger. Sechs Schritte strukturieren den Prozess.
Schritt 1: Gründungsnetzwerk der Hochschule kontaktieren. Jede antragsberechtigte Hochschule hat ein EXIST-verantwortliches Gründungszentrum — Transferstellen, Gründerbüros, Startup-Hubs. Erstberatung dort ist kostenfrei und führt zu zwei wichtigen Informationen: ob das Vorhaben im Kern förderfähig ist und wer als professorale Mentor:in in Frage kommt.
Schritt 2: Mentor:in gewinnen
Professor:in aus dem fachlich passenden Institut ansprechen, Vorhaben vorstellen, Mentoring-Zusage einholen. Die Mentoring-Zusage ist im Antrag mit Unterschrift der Professor:in zu belegen.
Schritt 3: Vorhabensbeschreibung erstellen
Dauer 6–10 Wochen bei ernsthafter Erarbeitung. Parallele Iteration mit Mentor:in und Gründungszentrum empfohlen. PITCH & PAPER erstellt die Vorhabensbeschreibung mit BMWE-konformer Struktur — siehe EXIST-Antrag.
Schritt 4: Antragseinreichung über die Hochschule
Das Gründungszentrum leitet den Antrag offiziell beim Projektträger Jülich ein. Eingereicht werden: Vorhabensbeschreibung, Mentoring-Bestätigung, Lebensläufe, Publikations- und Patentlisten, ggf. Vorstudien oder erste Prototypen als Beleg.
Schritt 5: Begutachtung
Drei bis fünf unabhängige Gutachter:innen bewerten den Antrag nach standardisierten Kriterien (Innovationsgehalt, Team, Marktpotenzial, Verwertung, Machbarkeit). Bearbeitungszeit 3–5 Monate je nach Stichtag und Antragsvolumen.
Schritt 6: Bewilligungsbescheid und Förderstart
Bei positiver Begutachtung geht der Bescheid an die Hochschule, die die Mittel verwaltet und monatlich an das Team auszahlt. Förderstart typisch 6–9 Monate nach Erstkontakt mit dem Gründungszentrum.
Stichtage
EXIST-Gründungsstipendium hat zwei Stichtage pro Jahr (typisch Ende Januar und Ende Juli). Zwischen Antragstellung und Förderstart liegen 5–8 Monate.
Typische Fehler und Gegenmaßnahmen
Sechs Fehlermuster treten in abgelehnten EXIST-Anträgen regelmäßig auf. Wer sie kennt, vermeidet 60 % der typischen Ablehnungsgründe.
- Innovations-Claim ohne Beleg. "Unser Vorhaben ist innovativ" ohne Patentrecherche, Literatur-Analyse oder konkrete Abgrenzung zu Wettbewerbsprodukten. Gutachter erkennen das sofort. Gegenmaßnahme: DPMA-Patent-Recherche dokumentieren, mindestens 5 wissenschaftliche Publikationen aus dem Themenfeld zitieren, 3 Wettbewerbsprodukte mit klarer Differenzierung beschreiben.
- Team zu schwach oder inhomogen. Ein Team ausschließlich mit Tech-Hintergrund ohne Businessorientierung, oder umgekehrt, wirkt bei Gutachtern kritisch. Gegenmaßnahme: Komplementarität explizit darstellen — wer bringt was ein? Fehlende Kompetenz durch Mentor:in oder externe Berater adressieren.
- Finanzplan unrealistisch. Zu niedrige Sachausgaben für technologie-intensive Vorhaben, zu hohe Marketingkosten im Gründungsstipendium (das ist keine Marketing-Förderung), keine klare Trennung zwischen Förderphase und Post-Förderphase. Gegenmaßnahme: BMWE-Musterkalkulation beachten, realistische Aufschlüsselung pro Monat, Post-Förderphase-Finanzierungskonzept einbauen.
- Hochschul-Einbindung nur formal. Mentor:in zugesagt, aber im Antrag kein echter Hochschul-Bezug — keine Forschungsbasis, keine Nutzung von Hochschul-Infrastruktur, kein Transfer aus Forschung in Gründung. Gegenmaßnahme: Konkrete Hochschul-Anbindung dokumentieren — welche Forschungsergebnisse, welche Hochschul-Räume/Labore, welche Betreuungs-Intensität.
- Vorhabensbeschreibung zu lang oder zu marketing-lastig. 40-Seiten-Romane mit übertriebenem Marketing-Ton erzeugen Ablehnung. Gegenmaßnahme: präzise 15–25 Seiten mit technischer Seriosität und nüchterner Sprache. Adjektive wie "revolutionär", "disruptiv", "innovativ" sparsam einsetzen.
- Verwertungsstrategie fehlt oder wirkt nachgereicht. "Nach der Förderung werden wir ein Unternehmen gründen" ohne konkrete Geschäftsmodell-Beschreibung. Gegenmaßnahme: Geschäftsmodell-Canvas, Zielkunden-Segmente, Preismodell, Marktgröße bottom-up hergeleitet, Anschluss-Finanzierungs-Kandidaten (VC-Ziele, weitere Förderprogramme).
Bewilligungsquote steigern
Die offizielle Bewilligungsquote für das Gründungsstipendium liegt in der Beratungspraxis ca. 30–55 Prozent (Korridor laut Hochschul-Erfahrungswerten; offizielle Bewilligungsquoten werden vom PtJ nicht öffentlich aggregiert publiziert), je nach Stichtag und Thema. Mit professionell ausgearbeiteter Vorhabensbeschreibung und sauberer Hochschul-Einbindung kann die individuelle Quote spürbar steigen.
Nach dem Stipendium — Was danach kommt
EXIST ist Starter, nicht Dauerfinanzierung. Die Frage, was nach Ende der 12 Monate Gründungsstipendium kommt, entscheidet über den langfristigen Erfolg.
Anschluss-Finanzierungs-Landschaft
EXIST-Stipendiaten stehen typisch vor drei Optionen: Anschluss in EXIST-Forschungstransfer (bei forschungsintensiven Vorhaben), Venture-Capital-Runde (bei markt-reifen Software- oder Service-Gründungen mit Wachstumsperspektive) oder klassische Gründungsfinanzierung (KfW-Gründerkredit, Bürgschaftsbank, Bootstrapping).
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Deutschlands größter Pre-Seed-Investor für Tech-Gründungen. Erst-Ticket bis 1 Mio. € (HTGF IV, aktiv ab 2022), follow-on bis insgesamt 4 Mio. € möglich. Starker Bezug zu EXIST-Alumni-Netzwerken — viele HTGF-Investments folgen nach erfolgreichem Gründungsstipendium.
ZIM-Anträge im Anschluss
Nach EXIST-Stipendium oft direkter Übergang zu ZIM-FuE-Förderung als Unternehmen. Die EXIST-Ergebnisse dienen als technologische Basis, ZIM finanziert die Weiterentwicklung mit höheren Volumen.
Bundeagentur-Programme und Landesförderungen
INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, wenn Business-Angel-Investments laufen. Landesförderbanken mit Startup-Programmen (IBB Berlin, LfA Bayern, NRW.BANK) bieten spezifische Anschluss-Kredite und Beteiligungen.
Business Angels und strategische Investoren
EXIST-Alumni-Netzwerke, Gründungsnetzwerke der Hochschulen, Startup-Events (Bits & Pretzels, Hinterhof-Summit, OMR, regionale Pitch-Events). Klassische warm-intro-Strategie. Siehe Investoren finden.
Bootstrapping mit ersten Umsätzen
Viele EXIST-Alumni kommen nach dem Stipendium in eine Break-Even-Phase und finanzieren Wachstum aus Cashflow. Besonders bei B2B-Software- und Service-Modellen möglich — nicht bei hardware- oder forschungsintensiven Vorhaben.
Checkliste für die letzten drei EXIST-Monate
Anschluss-Finanzierung vorbereiten, erste Kunden gewonnen haben, Patent-Anmeldungen eingereicht haben, Team-Erweiterungs-Plan stehen haben, Unternehmensgründung (UG oder GmbH) formal vorbereitet haben. Wer die 12 Monate Stipendium-Ende erreicht ohne diese Elemente, läuft in eine Finanzierungs-Lücke.
Weiterführende Ratgeber
Passen zu diesem Thema: Förderantrag erstellen, BAFA-Beratungsförderung, Businessplan erstellen, Pitch Deck für Investoren.
Vom EXIST zur Anschlussfinanzierung — INVEST, HTGF, Pre-Seed
Das EXIST-Stipendium läuft 12 Monate (verlängerbar auf 15) und endet ohne Auto-Übergang in die nächste Förderstufe. Der typische Anschlussweg: (1) INVEST-Zuschuss für Wagniskapital (Bundeszuschuss bis 15 % auf Beteiligungen von Business Angels, max. 100.000 €); (2) HTGF (High-Tech Gründerfonds, Erst-Ticket bis 1 Mio. € HTGF IV als Convertible mit Co-Investor); (3) Klassische Pre-Seed-Runde mit DACH-VCs (HV Capital, Cherry, Earlybird X, Project A, Capnamic); (4) Bundesländer-Programme (Brandenburg Kapital, NRW.BANK Seed, Bayern Kapital). Die Vorbereitung dieser Übergänge sollte bereits ab Monat 6 des EXIST-Stipendiums beginnen — Pitch-Deck, Cap-Table-Konzept, erste VC-Gespräche. Wer erst nach EXIST-Ende anfängt, hat oft 4–6 Monate Liquiditäts-Lücke.