EXIST-Gründerstipendium — Voraussetzungen, Leistungen und Antrag
Das EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft fördert innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen. Bis zu 3.000 Euro monatlich plus Sachkosten.
Was ist das EXIST-Gründerstipendium?
EXIST ist ein Förderprogramm des BMWK für technologie- und wissensbasierte Gründungen aus dem Hochschulumfeld.
Wer wird gefördert?
Studierende. Noch eingeschrieben oder bis zu 5 Jahre nach Abschluss.
Wissenschaftliche Mitarbeiter. An Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
Absolventen. Bis 5 Jahre nach Abschluss.
Teams bis 3 Personen. Mindestens ein Mitglied muss die Hochschulanbindung erfüllen.
Was wird gefördert?
Lebensunterhalt. Bis 3.000 Euro/Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Absolventen, 1.000 Euro für Studierende.
Sachkosten. Bis 10.000 Euro für Material, Prototypen, Software.
Coaching. Bis 5.000 Euro für Gründungsberatung.
Kinderzuschlag. 150 Euro/Monat pro Kind.
Förderdauer: 12 Monate.
So beantragen Sie EXIST
Schritt 1: Gründernetzwerk der Hochschule kontaktieren. Jede teilnahmeberechtigte Hochschule hat ein Gründungszentrum oder eine EXIST-Ansprechperson.
Schritt 2: Antrag vorbereiten. Der Antrag umfasst eine Vorhabensbeschreibung (Businessplan-Vorstufe), Lebensläufe, Zeitplan und Finanzplan.
Schritt 3: Antrag über die Hochschule einreichen. Die Hochschule reicht den Antrag beim Projektträger (Jülich) ein.
Schritt 4: Begutachtung. Ein Gutachtergremium prüft den Antrag. Bearbeitungszeit: ca. 3-4 Monate.
Schritt 5: Förderbescheid. Bei positivem Bescheid beginnt die 12-monatige Förderphase.
Wichtig: Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden. Wer bereits gegründet hat, ist nicht mehr antragsberechtigt.
Häufige Fragen
Kann PITCH & PAPER beim EXIST-Antrag helfen?
Ja. PITCH & PAPER erstellt die Vorhabensbeschreibung und den Finanzplan für den EXIST-Antrag — in der geforderten Struktur und Tiefe.
Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Die Bewilligungsquote liegt bei ca. 50%. Ein professionell aufbereiteter Antrag erhöht die Chancen deutlich.
Muss ich den EXIST-Kredit zurückzahlen?
Nein. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Zuschuss, keine Darlehen. Es muss nicht zurückgezahlt werden.
Professionelle Unterstützung
Wenn der Anlass real ist, sollte die Unterlage es auch sein.
Beschreiben Sie kurz den Anlass. Danach ist klar, welche Unterlage sinnvoll ist.